Remonstrationen
Die Remonstrationsfrist für alle Klausuren, Seminar- und Hausarbeiten, die vom Institut für Steuerrecht angeboten werden, beträgt zwei Wochen ab Bekanntgabe der Noten in Wilma II. Remonstrationen sind in Schriftform mit Remonstrationsbegründung beim Institut für Steuerrecht einzureichen (E-Mail genügt nicht). Bei Einreichung per Post ist der Eingangsstempel des Instituts für Steuerrecht maßgeblich.