Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte

 

 

Der Beitrag »Spannungsfeld Diversität in Hochschule und Wissenschaft«,

erschienen in Forschung und Lehre 4 (2023), ist jetzt online auf WIM’O verfügbar,

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Blockseminar im WS 2023/24

Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794

Das rechtshistorische Seminar wird vom 4. bis 6. Oktober auf der Wattstation Carolinensiel an der Nordsee stattfinden. Die Vorbesprechung ist am Mittwoch, 21. Juni, um 10 Uhr in Raum Cont-BH-8. Nähere Informationen sowie die Themenvorschläge erhalten Sie hier.

 

Zweite, aktualisierte Auflage erschienen

 

 

Wege zur Rechtsgeschichte: Gerichtsbarkeit und Verfahren

In der Prozessrechtsgeschichte gab es nur zwei Epochen: die Epoche ohne staatliches Gewaltmonopol und diejenige mit staatlichem Gewaltmonopol seit 1495. Das Studienbuch zeigt, wo und in welchem historischen Umfeld diese Weichenstellungen entstanden sind und welche anderen Möglichkeiten es gab und gibt, Gericht und Prozess zu organisieren. Dabei geht es immer um den Zusammenhang zur Staatsgewalt (Herrschaft, Obrigkeit) und zur Professionalisierung der Juristen (gelehrtes, ungelehrtes Recht). Zeitlich reicht das Buch von der Völkerwanderungszeit bis heute. Inhaltlich werden die älteste einheimische Tradition und auch die Kirche mitberücksichtigt. Es handelt sich nicht um eine eng deutsche Rechtsgeschichte. Zum Mittelalter ist Skandinavien einbezogen, zum 19. Jahrhundert z.B. Frankreich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Verlagsseite.

 

Weitere Neuerscheinungen

Der Landrechtsentwurf von David Mevius

Der norddeutsche Jurist David Mevius zählt zu den großen europäischen Gestalten des Usus modernus. Hier wird erstmals sein gesetzgeberisches Hauptwerk in der von ihm verfassten Originalversion im Druck zugänglich gemacht. Der Schwerpunkt der Einleitung beleuchtet einzelne Stellen des Landrechtsentwurfs und führt das Gesetzesverständnis von Mevius, seine Rechtsquellenlehre und Gesetzgebungstechnik vor Augen. Die Editionsrichtlinien geben Aufschluss, in welcher Weise die philologischen Besonderheiten und die Unterschiede zwischen der Handschrift und dem frühneuzeitlichen Druck nachgewiesen sind. Das umfangreiche Register soll den Weg zur Quelle erleichtern.

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Urteiler, Richter, Spruchkörper

Entscheidungsfindung und Entscheidungs-
mechanismen in der Europäischen Rechtskultur

Richter entscheiden Rechtsstreitigkeiten. Dieser Satz klingt selbstverständlicher, als er ist. Denn bislang konzentrierte sich die historische Justizforschung zwar mit zahlreichen Aspekten der Gerichtsverfassung und des Gerichtsverfahrens, vernachlässigte dabei jedoch die originäre Tätigkeit des Gerichts. Die Rolle des Richters in der Bearbeitung, Zuspitzung und Entscheidung eines Gerichtsverfahrens epochenüberspannend und europäisch vergleichend näher zu untersuchen, erschien deshalb besonders reizvoll.

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Vom Reichsbewusstsein zum Verfassungs-
patriotismus.
Zusammen-
gehörigkeit
durch Rechts-
regeln

Tagung der Vereinigung für Verfassungs-
geschichte auf der Zeche Zollverein (Essen) vom 17.-19. Februar 2020

Dieser Band enthält die für den Druck überarbeiteten Vorträge sowie die Aussprachen der Tagung. Die Fragestellungen setzen mit der Formung territorialstaatlicher und bündischer Zugehörigkeit vornationaler Räume im Zeitalter des Konstitutionalismus ein und wenden von dort den Blick zurück auf frühe Formen der rechtlichen Stiftung von Zugehörigkeit in mittelalterlichen Rechtsgemeinschaften von Stammeskönigreichen und Städten. In der Frühen Neuzeit beginnen Vorstellungen von Verfassungspatriotismus an den sich verdichtenden Rechtsverband des Alten Reiches anzuknüpfen, bevor der entfaltete nationale Verfassungsstaat im 20. Jahrhundert seine Zusammengehörigkeit durch die rechtliche Ausgrenzung von ›Feinden‹ konstituiert.

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    Neuerscheinung

    Die Entstehungs-geschichte des kasachischen Zivilgesetzbuches

    Das rechtshistorische Thema „Die Entstehungsgeschichte des kasachischen Zivilgesetzbuches“ knüpft an die jüngste politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in Kasachstan an und befasst sich mit den Rechtsreformprozessen nach den Systemveränderungen Anfang der 90er Jahre. Vor den kasachischen Juristen, die während der Sowjetzeit ausgebildet worden waren, stand die enorme Aufgabe, eine eigene, marktwirtschaftlich ausgerichtete Zivilrechtskodifikation zu erarbeiten.

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    Ich betreibe Rechtsgeschichte. 100 Liebeserklärungen

    Rechtsgeschichte macht Freude. Mit diesen drei Worten lässt sich das abwechslungsreiche, mit farblich bebilderten Fotos gestaltete Lesebuch auf den Punkt bringen. Die Universität bleibt ein Reich der geistigen Freiheit, und eine kleine Spezialdisziplin wie die Rechtsgeschichte übt wie eh und je ihren ganz besonderen Zauber aus. Manchmal ist es wichtig, solche einfachen Wahrheiten auszusprechen.

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    Wege zur Rechtsgeschichte: Die rechtshistorische Exegese

    Die Interpretation von Quellen gehört zum methodischen Kern aller historischen Wissenschaften und damit auch zum unverzichtbaren Rüstzeug der Rechtsgeschichte. Die Vielfalt möglicher Themen, Quellenarten und Zugänge zur Vergangenheit lässt sich heute nicht mehr ohne weiteres in wenigen Musterexegesen zusammenfassen. Das Studienbuch verfolgt deshalb einen neuen Ansatz und vermittelt einen Eindruck von der bunten Fülle der Zugriffe bei der Arbeit mit rechtshistorischen Quellen.

    Weitere Informationen finden sie auf der Verlagsseite.

     

    Käte hamburger -kolleg

     

     

     

    Im Juni 2021 startet in Münster das Käte Hamburger-Kolleg "Einheit und Vielfalt im Recht". Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Website.

    Remonstrationsbedingungen am Institut für Rechtsgeschichte 

    • Die Remonstrationsfrist beträgt vier Wochen ab Vorlesungsbeginn.
    • Die Remonstration ist schriftlich beim Lehrstuhl einzureichen (eine E-Mail genügt nicht!).
    • Ein Ausdruck der Klausurlösung ist als Anlage beizufügen.
    • Die Remonstration hat im Einzelnen substanziell darzulegen und zu begründen, dass dem Korrektor bei der Bewertung ein inhaltlicher Fehler unterlaufen ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn etwas Zutreffendes als falsch oder etwas Vorhandenes als nicht geschrieben gewertet worden ist. Die schlichte Behauptung einer unangemessenen Benotung ist in keinem Fall ein zulässiger Remonstrationsgrund.

    Institutssekretariat Raum 421, Ebene 4

    Tel.: 0251-83 28655

    Öffnungszeiten für studentische Angelegenheiten:

    Ab dem 17. Juli 2023 ist das Sekretariat wie folgt besetzt:

    Montag, Dienstag, Mittwoch: 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr

    Freitag: 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr

    Donnerstags bleibt das Sekretariat vorerst geschlossen.

     

    Allgemeine Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an:

    Lehrstuhl Oestmann: LS.Oestmann@uni-muenster.de

    Alte Handschriften lesen lernen

    Quellen sind spannend. Wer jedoch etwas über ihren Inhalt erfahren möchte, muss sie lesen können. Dies ist besonders bei alten Handschriften nicht leicht. Das Projekt Ad fontes der Universität Zürich bietet – didaktisch aufgearbeitet – Beispiele und Hilfestellungen an. Anhand verschiedener Quellen können Interessierte so das Lesen alter Handschriften erlernen. Daneben gibt es viele weitere hilfreiche Hinweise zum Umgang und zur Arbeit mit Quellen.

    Sie finden das Projekt unter https://www.adfontes.uzh.ch/.