der Schwerpunkt Steuerrecht ist eine gute Wahl! Inhaltlich bietet er die Befassung mit einer abwechslungsreichen und vielfach hochpolitischen Materie, die uns alle betrifft und die Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung maßgeblich mitprägt. In nahezu sämtlichen juristischen Tätigkeitsfeldern wird Steuerrecht daher zumindest als Begleitwissen benötigt. Es weist dabei sowohl eigenständige Sachgesetzlichkeiten als auch zahlreiche Querbezüge zum Verfassungsrecht, zum allgemeinen Verwaltungsrecht sowie zum Zivilrecht auf. Sie können im Schwerpunkt nahtlos an Ihre Vorkenntnisse aus dem Grundstudium anknüpfen; steuerliche Vorkenntnisse werden ebenso wenig benötigt wie ein Taschenrechner! Wer sich dafür interessiert, hat im Schwerpunkt außerdem auch die Möglichkeit dezidiert europarechtlich bzw. international ausgerichtete sowie interdisziplinäre Veranstaltungen zu besuchen.
Die Konzeption des Schwerpunktbereiches ist auf gute Studierbarkeit ausgerichtet und zwischen den verantwortlichen Hochschullehrern (Prof. Dr. Englisch und Prof. Dr. Krumm) eng abgestimmt. Für die Zwecke der Vorlesungen haben wir das Semester in zwei Hälften unterteilt. Dies erlaubt eine konzentrierte Befassung mit dem jeweiligen Vorlesungsstoff sowie die Belegung aufeinander aufbauender Vorlesungen in nur einem Semester. Zugleich wird dadurch die Prüfungsphase entzerrt. Die Vorlesungen werden von Professoren der Fakultät und im Wahlfachbereich auch von ausgewählten Lehrkräften aus der Praxis gehalten. Bei der Durchdringung des Stoffes und der Klausurvorbereitung hilft Ihnen unsere vorlesungsbegleitende Methodikveranstaltung. Für die meisten Vorlesungen bieten wir außerdem kostenfreien Skripten an, und Sie können auf ein umfangreiches Angebot an Online-Datenbanken zurückgreifen. Überschaubare Teilnehmerzahlen gewährleisten gute Betreuungsrelationen; ein Platz in einem steuerrechtlichen Seminar wird jedem Schwerpunktstudierenden garantiert.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann entnehmen Sie gerne weitere Einzelheiten unserer Schwerpunktbroschüre.