Anmeldung zu Klausuren im Schwerpunktbereich

 
Wichtige Hinweise

Bitte kontrollieren Sie stets, ob die Anmeldung(en) erfolgreich war(en) – dies können Sie in Wilma 3 sowohl in Ihren Benachrichtigungen als auch unter „vorhandene Anmeldungen“ prüfen.

Beim Auftreten von technischen Problemen in Wilma 3 oder sonstigen Besonderheiten wenden Sie sich bitte innerhalb der Anmeldefrist per E-Mail an das Prüfungsamt. Nur dann ist die Frist gewahrt. Nach dem Ablauf der Anmeldefrist können technische Probleme bei der Anmeldung nicht mehr geltend gemacht werden.

Wilma 3 kann noch nicht zuverlässig erkennen, ob die Zwischenprüfung bestanden wurde und damit mit dem Schwerpunktbereich begonnen werden kann. Wenn Sie die Zwischenprüfung bestanden haben, aber dennoch keinen Schwerpunktbereich wählen können, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Prüfungsamt. Dort kann der entsprechende Fortschritt manuell gesetzt werden, sofern die Zwischenprüfung bestandenen wurde.

Schritte zur Anmeldung

Schritt 1: Schwerpunktbereichwahl

Wenn Sie die Zwischenprüfung bestanden haben, müssen Sie als ersten Schritt für die Anmeldung zu weiteren Prüfungen einen der 11 Schwerpunktbereiche wählen. Dies erfolgt über das Prüfungsportal Wilma 3. Der Login erfolgt mit Ihrer Uni-Kennung (ohne @uni-muenster.de) und Ihrem Uni-Passwort.

Unter dem Bereich „Schwerpunktwahl“ können Sie den Schwerpunkt auswählen. Erst nach der Schwerpunktwahl können Sie sich für die jeweiligen Klausuren anmelden. Ob die Wahl funktioniert hat, können Sie daran erkennen, dass in dem Bereich Anmeldung die passenden Klausuren für Ihren Schwerpunktbereich erscheinen.

Achtung: Das Prüfungsportal ist nur innerhalb des Universitätsnetzes erreichbar. Um Zugang zu Wilma 3 zu erhalten, müssen Sie daher entweder mit dem WLAN der Universität verbunden sein bzw. bei einem Zugriff von außerhalb des Universitätsnetzes muss eine VPN-Verbindung bestehen. Eine Anleitung zur Einrichtung finden Sie auf der Website der CIT.

Schritt 2: Klausuranmeldung

Im Bereich „Veranstaltung anmelden“ werden Ihnen alle Prüfungsleistungen angezeigt, die für Ihren Schwerpunktbereich angeboten werden.

Wählen Sie hier die Veranstaltung(en) aus, in der Sie eine Prüfung absolvieren möchten und klicken Sie auf anmelden, anschließend bestätigen Sie die Anmeldung mit „ja“.

Wenn die Anmeldung erfolgreich war, erhalten Sie in dem Bereich „Benachrichtigungen“ eine entsprechende Mitteilung. Auch im Bereich „Vorhandene Anmeldungen“ wird die angemeldete Prüfungsleistung dann aufgeführt.

Achtung: Sie dürfen sich nur für so viele Klausuren anmelden, wie dies nach der Prüfungsordnung für Ihren Schwerpunktbereich vorgesehen ist.

Für die Anmeldung zu den Seminaren beachten Sie bitte die gesonderten Hinweise.

Übergang von der alten zur neuen Prüfungsordnung

Schwerpunktbereich bereits nach neuer Prüfungsordnung begonnen

Bei Studierenden, die die Schwerpunktbereichsprüfung nach der neuen Prüfungsordnung bereits vor dem WiSe 2023/24 begonnen haben, ist die Schwerpunktbereichswahl bei Wilma 3 grundsätzlich schon übertragen. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie den Schwerpunktbereich unter dem Bereich „Schwerpunktwahl“ selbst erneut wählen.

Ihre Prüfungsleistungen werden auch in das neue Prüfungsportal übertragen. Die Datenmigration erfolgt schrittweise. Für die weiteren Prüfungsleistungen können Sie sich unabhängig von der Datenmigration anmelden. Dabei dürfen Sie sich nur für so viele Veranstaltungen anmelden, wie diese nach der Prüfungsordnung für Ihren Schwerpunktbereich vorgesehen ist.

Für die Anmeldung zu den Seminaren beachten Sie bitte die gesonderten Hinweise.

Wechsel von der alten zur neuen Prüfungsordnung

Bei Studierenden, die die Schwerpunktbereichsprüfung noch nach der alten Prüfungsordnung begonnen und bisher keinen Wechsel zum neuen Recht beantragt haben, werden die Prüfungsleistungen nicht migriert. Vielmehr müssen Sie dem Prüfungsamt zunächst mitteilen, dass Sie in die neue Prüfungsordnung wechseln möchten und welche Prüfungsleistungen angerechnet werden sollen. Das hierfür erforderliche Formular „Optierung zur neuen Prüfungsordnung“ können Sie im alten WILMA II selbst generieren.