Sie können die Klausur nur dann absolvieren, wenn Sie sich hierzu wirksam angemeldet haben. Beachten Sie die daher Anmeldefristen und kontrollieren Sie rechtzeitig innerhalb dieser Frist, ob die Anmeldung in ihrem Prüfungskonto im jeweiligen Prüfungsverwaltungssystem angezeigt wird!
Bringen Sie zur Klausur Ihren Studierendenausweis und einen Lichtbildausweis mit. Wer sich nicht ausweisen kann, wird zur Klausur nicht zugelassen.
Schreiben Sie nur auf dem Prüfungspapier der Fakultät, das sich in Ihrem Klausurumschlug befindet. Ausführungen auf anderem Papier gelten als nicht geschrieben. Die Rückseiten dürfen nicht beschrieben werden.
Die Seiten müssen nummeriert werden.
Die Zwischenprüfungsklausuren müssen am Ende unterschrieben und die Klausurseiten müssen mit Ihrem Namen und Ihrer Matrikelnummer versehen werden.
Die Schwerpunktbereichsklausuren dürfen nicht unterschrieben und die Klausurseiten ur mit Ihrer Matrikelnummer versehen werden.
Verwenden Sie keine Bleistifte und keinen TippEx, da dies zu Problemen beim Einscannen führt und Ihre Arbeit nicht erfasst werden kann.
Eine Prüfungsarbeit wird nur bewertet, wenn ihr das Deckblatt beigelegt ist, das Sie in Ihrem Klausurumschlug erhalten haben. Teilnehmende aus anderen Studiengängen müssen ein eigenes Deckblatt mit Namen, Matrikelnummer und Studiengang anfertigen.
Die Klausur darf weder mit Heft- noch mit Büroklammern zusammengeheftet, sondern muss ungeheftet in das DIN-C4 Kuvert mit Sichtfenster gesteckt werden! Ihre Klausur kann sonst nicht eingescannt und im Prüfungsamt erfasst werden.
Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen können vor Ablauf der Anmeldefrist beim Prüfungsamt beantragen, dass ihnen eine längere Bearbeitungszeit zugestanden wird (§ 6 Abs. 1 PrüfO). Wurde Ihnen eine Verlängerung gewährt, setzen Sie sich rechtzeitig vor der Klausur mit dem Institut des Prüfers in Verbindung. In der Regel schreiben Sie die Klausur in einem separaten Raum.
Sie dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben verwenden. Zugelassene Gesetzestexte dürfen keinerlei Anmerkungen oder Normverweise und keine Unterstreichungen oder Markierungen mehr enthalten. Wer andere als die vom Veranstaltungsleiter zugelassenen Hilfsmittel verwendet oder mit sich führt, verhält sich ordnungswidrig (§ 13 PrüfO). In diesem Fall kann die Klausur für "ungenügend (0 Punkte)" erklärt werden.
Das Mitführen von Handys, Smartphones, iPads, Smartwatches oder sonstigen elektronischen Geräten ist untersagt. Wird ein Smartphone o. ä. am Prüfungsplatz vorgefunden, wird dies als Täuschungsversuch gewertet.
Taschen und Mäntel sollten Sie ebenfalls nach Möglichkeit nicht mit in den Prüfungsraum nehmen.
Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, nicht zugelassene Hilfsmittel sicherzustellen und Prüflinge, die sich ordnungswidrig verhalten und dadurch andere stören, von der weiteren Klausurbearbeitung auszuschließen.
Der Aufgabentext für die Hausarbeiten wird am Montag nach der zweiten Klausurwoche im Learnweb bzw. Vorlesungskommentar veröffentlicht. Die Hausarbeiten werden in der vorlesungsfreien Zeit erstellt und zu Beginn der Vorlesungszeit abgegeben. Die genaue Abgabefrist legen die zuständigen Prüfenden fest.
Die Anmeldung für eine Hausarbeit erfolgt über WILMA III. Beachten Sie die Anmeldefristen auf der Webseite des Prüfungsamtes: Die Anmeldung muss spätestens zwei Wochen vor Abgabe der Hausarbeit erfolgen.
Für den Ausdruck der Hausarbeit verwenden Sie bitte scannertaugliches Papier. Die Arbeit darf nicht mit Heft- noch mit Büroklammern zusammengeheftet werden, sondern muss ungeheftet in ein DIN-C 4 Kuvert mit Sichtfenster gesteckt werden! Ihre Arbeit kann sonst nicht eingescannt und im Prüfungsamt erfasst werden.
Alle Seiten der Arbeit sind zu nummerieren und einzeln mit Ihrer Matrikelnummer und Ihrem Namen zu versehen.
Das Deckblatt für Ihre Hausarbeit wird nach deren Abgabe vom Lehrstuhl der/des Veranstaltungsleitenden auf Ihre Arbeit gelegt. Damit Verwechslungen vermieden werden, ist der Hausarbeit ein Vorblatt mit Ihrer Matrikelnummer und Ihrem Namen voranzustellen.
Die Arbeit ist sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form als Textdatei beim Lehrstuhl der/des Veranstaltungsleitenden abzugeben. Näheres hierzu erfahren Sie im jeweiligen Learnwebkurs oder von der/dem Veranstaltungsleitenden.
Alle Stellen, die anderen Werken dem Wortlaut oder Sinn nach entnommen sind, sind entsprechend kenntlich zu machen. Der Arbeit ist eine schriftliche Versicherung beizufügen, dass die Arbeit selbständig verfasst wurde und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie alle Zitate entsprechend als solche kenntlich gemacht wurden.
Als unselbständig gilt eine Bearbeitung insbesondere dann, wenn der Prüfling:
fremde Bearbeitungen, wenn auch nur auszugsweise, benutzt;
die Aufgabe mit einem anderen Bearbeiter*innen, einem Repetitor oder sonstigen Dritten bespricht;
die Aufgabe oder einzelne Problemstellungen daraus in juristischen Diskussionsforen im Internet öffentlich zur Diskussion stellt;
die Hilfe dritter Personen, auch von studentischen Arbeitsgruppen, in Anspruch nimmt. Dies gilt auch für Hilfe bei Zusammenstellung der einschlägigen Literatur.
Zur formalen Gestaltung der Hausarbeit finden Sie hier eine Handreichung. Beachten Sie außerdem die Vorgaben der Veranstaltungsleitung.
Die Anmeldung für ein Seminar erfolgt über WILMA III. Beachten Sie die Anmeldefristen auf der Webseite des Prüfungsamtes: Die Anmeldung muss spätestens am Montag drei Wochen vor Ende der Vorlesungszeit des vorausgehenden Semesters erfolgen.
Gleichzeitig (jedenfalls vor Ende der Anmeldefrist) reichen Sie Ihre Bewerbung am Lehrstuhl der/des Seminarleitenden ein und fügen dieser Ihre Notenübersicht aus Wilma III bei. Weitere Vorgaben für die Bewerbung können sich aus der Seminarankündigung, die Sie auf der Webseite des Prüfungsmates finden, ergeben. In der Seminarvorbesprechung wird Ihnen ein Thema zugeteilt, das zu Ihrem Schwerpunktbereich passt. Die Bestätigung Ihrer Zulassung (oder die Ablehnung) erfolgt erst nach Ablauf der Anmeldefrist.
Für den Ausdruck der Seminararbeit verwenden Sie bitte scannertaugliches Papier. Die Arbeit darf nicht mit Heft- noch mit Büroklammern zusammengeheftet werden, sondern muss ungeheftet in ein DIN-C 4 Kuvert mit Sichtfenster gesteckt werden! Ihre Arbeit kann sonst nicht eingescannt und im Prüfungsamt erfasst werden.
Alle Seiten der Arbeit sind zu nummerieren und einzeln mit Ihrer Matrikelnummer und Ihrem Namen zu versehen.
Das Deckblatt für Ihre Seminararbeit wird nach deren Abgabe vom Lehrstuhl der/des Veranstaltungsleitenden auf Ihre Arbeit gelegt. Damit Verwechslungen vermieden werden, ist der Hausarbeit ein Vorblatt mit Ihrer Matrikelnummer und Ihrem Namen voranzustellen.
Die Arbeit ist sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form als Textdatei beim Lehrstuhl der/des Veranstaltungsleitenden abzugeben.
Alle Stellen, die anderen Werken dem Wortlaut oder Sinn nach entnommen sind, sind entsprechend kenntlich zu machen. Der Arbeit ist eine schriftliche Versicherung beizufügen, dass die Arbeit selbständig verfasst wurde und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie alle Zitate entsprechend als solche kenntlich gemacht wurden.
Als unselbständig gilt eine Bearbeitung insbesondere dann, wenn der Prüfling:
fremde Bearbeitungen, wenn auch nur auszugsweise, benutzt;
die Aufgabe mit einem anderen Bearbeiter*innen, einem Repetitor oder sonstigen Dritten bespricht;
die Aufgabe oder einzelne Problemstellungen daraus in juristischen Diskussionsforen im Internet öffentlich zur Diskussion stellt;
die Hilfe dritter Personen, auch von studentischen Arbeitsgruppen, in Anspruch nimmt. Dies gilt auch für Hilfe bei Zusammenstellung der einschlägigen Literatur.
Hinsichtlich der formalen Gestaltung einer Seminararbeit beachten Sie bitte in erster Linie die Vorgaben der/des Seminarleitenden. Im Übrigen können Sie sich an der Handreichung von Herrn Prof. Dr. Wittreck zur Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit orientieren.