Nach der Prüfung

 
Bekanntgabe der Noten

Die Korrektur der Prüfungsarbeiten erfolgt während der vorlesungsfreien Zeit und dauert in der Regel ca. zwei Monate. Wenn die Prüfungsarbeiten korrigiert sind, werden sie im Prüfungsamt eingescannt und elektronisch archiviert.

Spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit des Folgesemesters können die Ergebnisse der Prüfungen in WILMA 3 abgerufen werden.

Vorgezogene Korrekturen

Eine vorgezogene Korrektur einzelner Prüfungsleistungen ist an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät leider nicht möglich.

Aus Gründen der Gleichbehandlung wurde das Prüfungsamt vom Dekanat angewiesen, keine vorgezogenen Korrekturen einzelner Prüfungsarbeiten anzunehmen und auch Zeugnisse erst auszustellen, wenn die gesamten Prüfungsarbeiten einer Veranstaltung im Prüfungsamt eingegangen und verarbeitet sind. 

Rückgabe der Prüfungsarbeiten

Studiengang Rechtswissenschaft 

Jurastudierende können ihre korrigierten Prüfungsarbeiten digital über das PrüfungsArbeitenPortal (PAP) für einen Zeitraum von sechs Monaten nach dem Veröffentlichungsdatum zeit- und ortsunabhängig abrufen. Dies gilt derzeit nicht für Seminararbeiten, da diese nicht erfasst werden können. Die Arbeiten nebst Votum liegen am Lehrstuhl der/des Seminarleiter*in zur Einsichtnahme bereit. Bitte wenden Sie sich zur Vereinbarungen eines termins direkt dorthin.

Der Zugriff von außerhalb des Universitätsnetzes erfordert eine VPN-Verbindung. Eine Anleitung zur Einrichtung finden Sie auf der Website der CIT.

Andere Studiengänge

Für Studierende der 

  • Bachelorstudiengänge Politik und Recht, Wirtschaft und Recht, Deutsches und Französisches Recht, International and Comparative Law, Geographie,

  • Masterstudiengänge Deutsches Recht, Public Policy, Humangeographie

  • Erasmusstudierende

besteht nach der Notenbekanntgabe die Möglichkeit, sich ihre korrigierten juristischen Abschlussklausuren per E-Mail zusenden lassen. Schreiben Sie uns dazu bitte eine E-Mail an siz@uni-muenster.de.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  1. Bezeichnung der Klausur
  2. Matrikelnummer
  3. Universitäre E-Mailadresse (Kennung@uni-muenster.de)
  4. Scan oder Foto des Studierendenausweises oder des Personalausweises

Die Abschlussklausur(en) wird/werden Ihnen als PDF-Datei an Ihren universitären E-Mail-Account zugesandt. Dies kann ca. eine Woche dauern.

Bachelorarbeiten in den Studiengängen Politik und Recht sowie Wirtschaft und Recht werden nicht zurückgegeben, sondern im Prüfungsamt der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät archiviert und können auf Antrag dort eingesehen werden.

Prüfungsleistungen in der FFA 

Abschlussklausuren, die im Rahmen der FFA-Ausbildung oder in den Bachelorstudiengängen Deutsches und Französisches Recht oder International and Comparative Law absolviert wurden, werden Ihnen vom FFA-Büro korrigiert zugeschickt. Schicken Sie dazu eine E-Mail an ffa@uni-muenster.de.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  1. Bezeichnung der Klausur
  2. Matrikelnummer
  3. Universitäre E-Mailadresse (Kennung@uni-muenster.de)
  4. Scan oder Foto des Studierendenausweises oder des Personalausweises

Prüfungsleistungen im Sprachenzentrum

Prüfungen, die im Sprachenzentrum abgelegt wurden, können Sie zu bestimmten Terminen dort persönlich einsehen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte per EMail spzmail@uni-muenster.de an das Sprachenzentrum.

Leistungsnachweise

Über einzelne Prüfungsleistungen werden keine "Scheine" oder sonstige Nachweise ausgestellt. Die Ergebnisse der Prüfungsleistungen können Sie jedoch jederzeit in Ihrem Prüfungskonto in WILMA 3 können einsehen.

Benötigen Sie eine beglaubigte Bescheinigung (einen „Kontoauszug“) über sämtliche bisher versuchten Teilprüfungen (mit Noten), so können Sie diesen im Prüfungsamt beantragen.

Wenn die Zwischenprüfung bestanden wurde, erhalten Sie hierüber ein Zwischenprüfungszeugnis (ohne Noten). Wenn die Schwerpunktbereichsprüfung bestanden wurde, erhalten Sie auch hierüber ein Schwerpunktzeugnis. Informationen zum Verfahren etc. finden Sie auf der Seite Zeugnisse.

Remonstration

Haben Sie in der Korrektur der Prüfungsleistung Mängel erkannt, die sich negativ auf die Leistungsbewertung ausgewirkt haben, dann können Sie gegen das Prüfungsergebnis remonstrieren.

Wenden Sie sich diesbezüglich direkt an die/den Prüfer*in. Für die Annahme einer Remonstration kann die/der Prüfer*in eine Frist festsetzen. Im Regelfall beträgt diese einen Monat nach Veröffentlichung der Noten in WILMA 3 (bzw. für Bachelorstudierende in QISPOS/SLcM). Abweichende Fristen werden bei der jeweiligen Veranstaltung im Learnweb oder im Vorlesungskommentar bekanntgegeben.

Eine Notenverschlechterung ist bei Remonstrationen nicht ausgeschlossen.