Fristende für die Anmeldung zu den Seminaren im Wintersemester 2025/26: 30. Juni 2025
Für die Teilnahme an einem Seminar müssen Sie sich bereits in diesem Semester anmelden, wenn Sie ein Seminar im Wintersemester 2025/26 absolvieren möchten. Dies bedeutet, dass Sie in der Regel über die Semesterferien die häusliche Arbeit schreiben und ggf. die mündliche Prüfung/Kolloquium im kommenden Sommersemester stattfindet. Die genauen Bearbeitungszeit legen die Seminarverantwortlichen fest. Eine Übersicht über die Seminare, die im Wintersemester 2025/26 angeboten werden, finden Sie auf der Website des Prüfungsamtes, dort werden sukzessive auch die detaillierten Ankündigungen der anbietenden Lehrstühle eingestellt.
Abhängig vom gewählten Schwerpunktbereich kann ein Seminar in verschiedenen Formen absolviert werden: Seminar mit häuslicher Arbeit und mündlicher Prüfung (klassisches Seminar), Seminar mit nur der häuslichen Arbeit und Seminar mit nur einem Kolloquium.
Achtung: Sie dürfen sich nur für ein klassisches Seminar bzw. nur für eine Seminararbeit und für ein Kolloquium anmelden. Mehrfachanmeldungen sind nicht zulässig und führen zur Ungültigkeit der Seminaranmeldungen insgesamt.
Die Anmeldung zu den Seminaren läuft über das Prüfungsportal Wilma 3.
Sie können hier aus allen Seminaren wählen. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass das Seminar auch zu Ihrem gewählten Schwerpunktbereich passt. Das kann in der Regel schon der Seminarankündigung entnommen werden. Wenn das Seminar nicht eindeutig einem Schwerpunktbereich zugeordnet ist, entscheiden die Schwerpunktverantwortlichen, ob das Seminar thematisch zu Ihrem Schwerpunktbereich passt. Dies muss dann im Vorfeld der Anmeldung mit dem zuständigen Schwerpunktverantwortlichem abgesprochen werden.
Die Frist für die Anmeldung der Seminare endet drei Wochen vor Ende der Vorlesungszeit.
Hinweis: Dieser Schritt ist nur für Studierende erforderlich, die einen Schwerpunktbereich gewählt haben, in dem zwei Seminare zu absolvieren sind: Schwerpunktbereich 1d (ohne Schwerpunktfach), 6, 8b (wenn seminarorientiert) und 9. Alle anderen können diesen Schritt überspringen.
Bevor Sie ein Seminar in Wilma 3 anmelden können, müssen Sie überlegen, ob Sie das Seminar als häusliche Arbeit oder als Kolloquium absolvieren möchten. Dabei kann jedes Seminar sowohl als häusliche Arbeit als auch als Kolloquium gewählt werden.
Haben Sie sich für die passende Prüfungsform für das Seminar, das Sie absolvieren möchten, entschieden, können Sie dies im Bereich „Veranstaltung anmelden“ über die beiden Kategorien „häusliche Arbeit“ und „Kolloquium“ entsprechend anmelden.
Neben der Anmeldung in Wilma 3 müssen Sie sich zusätzlich per E-Mail bei dem Lehrstuhl, der das Seminar anbietet, um die Teilnahme bewerben.
Dazu müssen Sie in der Regel eine Leistungsübersicht einreichen. Diese können Sie selbstständig in Wilma 3 bzw. wenn Ihre Daten noch im alten WILMA II-System gespeichert sind, in Wilma II generieren. Wenn Sie zuvor an einer anderen Universität studiert haben, reichen Sie eine Leistungsübersicht der bisherigen Universität ein.
Der Seminarankündigung kann entnommen werden, ob noch weitere Unterlagen eingereicht werden müssen. Teilen Sie dem Lehrstuhl bitte auch Ihren Schwerpunktbereich und die Prüfungsform mit.
Auch hier müssen Sie die Anmeldefrist (drei Wochen vor Vorlesungsende) einhalten.
Ob Sie den Seminarplatz dann auch tatsächlich erhalten, entscheidet sich erst nach Ablauf der Anmeldefrist. Dann erst dann ist für die Seminarverantwortlichen erkennbar, ob alle Bewerbungen berücksichtigt werden können. Die Lehrstühle werden gebeten, dies den Bewerbern möglichst zeitnah nach Ablauf der Anmeldefrist mitzuteilen.
Wenn Sie einen Seminarplatz erhalten haben, nehmen Sie an der Vorbesprechung teil. In dieser lernen Sie die/den Seminarleitende/n und die anderen Teilnehmenden kennen. Daneben erhalten Sie auch Ihr Thema. Wie die Themenvergabe gestaltet wird, entscheiden die die/den Seminarleitenden. In der Vorbesprechung werden ebenfalls der Abgabetermin als auch der Termin für die mündliche Prüfungsleistung besprochen.
Wenn Sie keinen Seminarplatz erhalten haben, dann können Sie an der Restplatzbörse teilnehmen. Sehen Sie dazu unter Schritt 5.
Wenn Sie keinen Seminarplatz erhalten haben, dann können Sie an der Restplatzbörse teilnehmen. Diese wird über das Prüfungsamt verwaltet.
Im Restplatzvergabeverfahren haben Sie auch die Möglichkeit, eine Rangfolge von bis zu drei der noch verfügbaren Seminare anzugeben, an denen Sie gern teilnehmen würden.
Das Verfahren der Restplatzbörse ist ausführlich in den Erläuterungen zur Teilnahme an der Restplatzbörse beschrieben.