Eine Abmeldung von einer angemeldeten Prüfung ist innerhalb der Anmeldefrist jederzeit ohne Angabe von Gründen über Wilma 3 möglich.
Nach dem Ablauf der Anmeldefrist ist eine Abmeldung von einer angemeldeten Prüfung (Rücktritt von einer Teilprüfung) nur noch in zwei Fällen möglich:
Erforderlich ist hierfür ein Antrag an das Prüfungsamt, mit dem der Rücktritt vom Versuch einer/mehererer Teilprüfung(en) beantragt wird. Dieser Antrag muss unverzüglich gestellt werden. Unverzüglich bedeutet dabei, dass der Antrag innerhalb von sieben Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der nicht angetretenen Prüfung, gestellt werden muss. Danach ist ein Rücktritt von der Teilprüfung grundsätzlich nicht mehr möglich.
Der Antrag kann entweder per Email von Ihrer Universitäts-E-Mail Adresse, per Post oder persönlich während der Sprechzeiten beim Prüfungsamt eingereicht werden.
Hierfür ist das Formular "Antrag auf Rücktritt vom Versuch einer Teilprüfung" zu verwenden. In diesem ist auch eine Vorlage für eine ärztliche Bescheinigung enthalten.
Dem Antrag sind entsprechende Nachweise beizufügen: entweder im Form einer ärztlichen Bescheinigung (Formular im Antrag enthalten) im Falle einer Erkrankung oder in Form von Dokumenten, die einen außergewöhnlichen, ähnlich gewichtigen Grund für den Rücktritt belegen.
In der ärztlichen Bescheinigung müssen die Symptome bzw. Umstände der Erkrankung und die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit so ausführlich beschrieben werden, dass dem Prüfungsamt eine Beurteilung der Frage der Prüfungsunfähigkeit möglich ist. Die Angabe einer Diagnose ist nicht erforderlich. Nicht ausreichend sind pauschale Angaben wie "studierunfähig", "prüfungsunfähig" oder "arbeitsunfähig", da die Entscheidung, ob tatsächlich Prüfungsunfähigkeit vorliegt, nur dem Prüfungsamt vorbehalten ist. Die ärztliche Bescheinugung muss spätestens am dritten Kalendertag, gerechnet ab dem Tag der nicht angetretenen Prüfung, ausgestellt worden sein. Auch muss die Bescheinigung Angaben zur voraussichtlichen Dauer der Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit enthalten.