LL.M.-Studienmöglichkeiten
Was ist ein "Master of Laws (LL.M.)"?
Jurastudierende haben nach dem erfolgreichen Abschluss ihres Studiums die Möglichkeit, an einer ausländischen Universität den Grad eines "Master of Laws" (LL.M.) zu erwerben. Dieser akademische Abschluss schließt ein postgraduales rechtswissenschaftliches Aufbaustudium von in der Regel ein- bis zweijähriger Dauer ab. Meist liegt der inhaltliche Schwerpunkt des Studiengangs auf einem bestimmten internationalen Rechtsgebiet oder der Rechtsvergleichung. Die Vielfalt an LL.M.-Studiengängen ist sehr groß, sodass hier nicht nur die Möglichkeit besteht, bereits im Schwerpunkt gewonnene Erkenntnisse und Interessen noch weiterzuvertiefen, sondern genauso gut Themen gewählt werden können, die an deutschen juristischen Fakultäten gar nicht im Lehrplan stehen. Der konkrete Inhalt und Aufbau hängt von der Hochschule ab, die den Studiengang anbietet und betreut.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät kooperiert mit mehreren Universitäten, um Studierenden die Möglichkeit zu bieten, einen LL.M.-Abschluss zu attraktiven Konditionen (deutlich kürzere Studienzeit, Stipendium) zu erwerben. Dabei ist zwischen sog. Doppelabschlussprogrammen und anderen LL.M.-Kooperationen zu unterscheiden.
(LL.M.)-Doppelabschlussprogramme
Sog. Doppelabschlussprogramme bieten wir derzeit in Zusammenarbeit mit zwei Partneruniversitäten an:
- Università di Torino
- Radboud Universiteit Nijmegen
Die Programme sind so konzipiert, dass Sie für zwei oder drei Semester an einer der beiden Partneruniversitäten studieren. Diese garantiert die Anerkennung bestimmter, vertraglich festgelegter Studienleistungen, die bereits in Münster erbracht wurden, sodass sich die Studienzeit im Ausland entsprechend verkürzt. Zudem ist es möglich, ein ERASMUS+-Stipendium zu erhalten.
Weitere Informationen (Ansprechpartner, Platzkontingent, Bewerbungsvoraussetzungen, Studienplan) finden Sie hier.
LL.M.-Kooperation mit der UConn in Hartford (USA)
Mit der University of Connecticut School of Law (UConn) besteht das sog. "Pathway to LL.M."-Abkommen, das es Münsteraner Studierenden ermöglicht, zu attraktiven Konditionen einen LL.M.-Grad zu erwerben. Insbesondere besteht die Möglichkeit eines Halbstipendiums. Die Möglichkeit richtet sich nicht nur an Personen, die derzeit noch studieren, sondern auch an solche, die die staatliche Pflichtfachprüfung bereits absolviert haben. Weitere Informationen (Ansprechpartner, Platzkontingent, Bewerbungsvoraussetzungen) finden Sie auf der Website des Instituts für internationales und vergleichendes öffentliches Recht, welcher die Kooperation betreut.
LL.M. im Anschluss an ein Auslandssemester
Sollten Sie im Laufe Ihres Studiums ein Auslandssemester absolviert haben und Ihre Gastuniversität einen LL.M.-Studiengang anbieten, ist es unter Umständen auch möglich, sich nach Abschluss Ihres Studiums regulär für den LL.M.-Studiengang zu bewerben und sich dann Leistungen aus Ihrem Auslandssemester anrechnen zu lassen. Möglicherweise können Sie sich bereits vor Ihrem Auslandssemester über diese Möglichkeit bei Ihrer Gastuniversität informieren und entsprechend Ihre Kurse wählen. Eine weitergehende Beratung kann hier nur durch die Gastuniversität erfolgen, da unsere Partnerschaften stetig wechseln.
Finanzierung
Für einen LL.M.-Studiengang fallen häufig hohe Studiengebühren an. Gleichzeitig bestehen aber auch viele Stipendienmöglichkeiten, über die Sie sich im Rahmen einer Internetrecherche informieren können.
Beratung und Bewerbungsunterlagen
Bei einer Bewerbung an Hochschulen im Ausland wird gewöhnlich ein "transcript of records" verlangt. Dabei handelt es sich um eine Übersicht über die bisher besuchten Lehrveranstaltungen (in englischer Sprache), die den Studienerfolg dokumentieren soll. Da dies an deutschen Universitäten nicht üblich ist, kann man der amerikanischen Universität als Ersatz ein "Student Reported Summary of Academic Record" anbieten. Hierfür stellt die Rechtswissenschaftliche Fakultät einen entsprechenden Transcriptvordruck zur Verfügung, den Sie selbst ausfüllen und im Prüfungsamt abstempeln lassen müssen. Auf Wunsch verschickt das Prüfungsamt die Bescheinigung auch selbst.
Im Studieninformationszentrum können Sie verschiedene Informationsmaterialien erhalten, wie z.B. ein Buch des Karrierenetzwerks "e-fellows.net" oder Flyer von unseren Doppelabschluss-Partnerhochschulen. Eine darüber hinausgehende Beratung kann aufgrund der Unterschiede zwischen den verschieden Universitäten und Studiengängen nur durch die Ansprechpartner an den Lehrstühlen erfolgen, die Sie unter den oben verlinkten Links finden. Ansonsten können Sie sich bei den Hochschulen informieren, die die Studiengänge anbieten.