Inklusion

Für Studierende mit einer Beeinträchtigung oder einer chronischen Krankheit hält die Universität Münster ein speziell zugeschnittenes Informations- und Beratungsangebot bereit.

Die Fachbereichsbibliotheken sind barrierefrei ausgestaltet und halten zusätzliche Unterstützungsangebote bereit.

Nachteilsausgleich

Für Prüfungen können Sie Nachteilsausgleich beantragen, z.B. in Form von Schreibzeitverlängerung, Benutzung von Hilfsmitteln wie z.B. Laptop,  Schreibassistenz usw. Bitte lassen Sie sich dazu beim Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät beraten.

Auch für die staatliche Pflichtfachprüfung beim JPA Hamm können Sie Nachteilsausgleich beantragen. Für Studiengangsverzögerungen infolge einer Behinderung können Sie bis zu vier Semester Fristverlängerung für den Freischuss beantragen. Weitere Informationen finden Sie dazu auf der Seite des JPA "Prüflinge mit Behinderung".

Antidiskriminierung

Im Einklang mit dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) lehnt die Rechtswissenschaftliche Fakultät jegliche Diskriminierung aufgrund von Alter, Behinderung, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung sowie der sexuellen Identität entschieden ab.

Der Dekan hat dieses Thema zur Chefsache erklärt. Sollten Sie also im Einzelfall von Diskriminierung an der Fakultät betroffen sein, zögern Sie bitte nicht, sich direkt an den Dekan oder den Studiendekan zu wenden.

Bitte beachten Sie auch die Partnerschaftliche Vereinbarung der Universität Münster zur Antidiskriminierung.

Weitere Ansprechpartner, insbesondere zu sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt finden Sie auf der Projektseite des Büros für Gleichstellung an der Universität Münster.