Master Deutsches Recht (LL.M.)

Im Ausland graduierte Juristen können an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät den Masterstudiengang "Deutsches Recht" absolvieren. Der 1,5-jährige Studiengang vermittelt (partiell vertiefte) Grundkenntnisse im Deutschen Recht und qualifiziert seine Teilnehmer zu einem sicheren Umgang mit dessen Funktionsweise und Sprache. Das erworbene Verständnis von Kontext und Systematik befähigt zu einer eigenständigen weiteren Vertiefung. Der "LL.M." wappnet die Absolventen damit sowohl für eine Promotion in Deutschland, als auch für das Arbeiten an Fällen mit Bezügen zum Deutschen Recht.


Sie haben Fragen zum Masterstudiengang "Deutsches Recht" oder benötigen Hilfe bei Ihrer persönlichen Studienplanung? Für alle fachspezifischen Fragen steht Ihnen das Team des Studieninformationszentrum Jura gerne zur Verfügung. Ihr Studiengangskoordinator ist Herr Diego Nuñez Bosmans.