Zusatzzertifikate

Darf's etwas mehr sein?

Wer sich über den Pflicht- und Wahlpflichtbereich des Juristenausbildungsgesetzes hinaus Kenntnisse in einem Spezialgebiet aneignen möchten, kann sich über eine der vielen Zusatzausbildungen weiterqualifizieren, die an einzelnen Instituten angeboten werden. Wer möchte kann seine Fühler auf diese Weise in mehrere Interessengebiete ausstrecken – nicht zuletzt in Zeiten von großer Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt ein echter Vorteil.

Die folgenden Zusatzausbildungen ergänzen das reichhaltige Pflicht- und Wahlpflichtangebot der Fakultät:

Zusatzausbildung im Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht 
Zusatzausbildung Gewerblicher Rechtsschutz 
Zusatzausbildung Journalismus und Recht
Zusatzausbildungen Versicherungsrecht und Versicherungsökonomie
Zusatzausbildung Anwaltsrecht
Zusatzausbildung Bankrecht
Zusatzzertifikat im Römischen Privatrecht
Zertifikatskurs „Deutsche Rechtsgeschichte“
Zertifikatskurs „Kanonistische Rechtsgeschichte“
Zertifikatskurs „Islamisches Recht“
Zusatzzertifikat „Familienrecht“