Dekanat
Das Dekanat ist neben dem Fachbereichsrat eines der beiden Organe des Fachbereichs. Der Dekan wird für die Dauer von vier Jahren vom Fachbereichsrat aus der Gruppe der Professoren gewählt. Er leitet den Fachbereich und vertritt ihn innerhalb der Hochschule. Insbesondere ist er Vorsitzender des Fachbereichsrates und dessen Exekutivorgan. Zu seinen Aufgaben gehören die Vorbereitung der Sitzungen des Fachbereichsrates, die Ausführung der dort gefällten Beschlüsse und die Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung. Zudem sind ihm laut Hochschulgesetz des Landes NRW die Verantwortung für die Vollständigkeit des Lehrangebots, die Studien- und Prüfungsorganisation sowie die Entscheidung über die Haushaltsmittelverteilung übertragen. Prodekan und Studiendekan stehen ihm bei all diesen Aufgaben zur Seite.
Im Dekanat werden außerdem die Habilitations- und Promotions-Verfahren bearbeitet, Berufungsverfahren organisatorisch betreut sowie die Einstellung von Tutoren und Korrekturassistenten koordiniert.
Kontakt
Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
der Universität Münster
Universitätsstraße 14-16
48143 Münster
Tel.: +49 251 83 - 22 7 10
Fax: +49 251 83 - 22 7 25
dekan03@uni-muenster.de