Promotionsverfahren
Die Bedingungen für die Promotion zum Dr. jur. an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der WWU Münster werden durch die Promotionsordnung der Fakultät festgelegt.
Zur Promotion in Münster wird grundsätzlich nur zugelassen, wer ein juristisches Staatsexamen oder die erste Prüfung mindestens mit der Note "vollbefriedigend" bestanden hat. Von dem Erfordernis der Note „vollbefriedigend“ wird abgesehen, wenn die Betreuerin/der Betreuer dies wegen der besonderen Befähigung der Bewerberin/des Bewerbers zu wissenschaftlicher Arbeit für begründet hält.
Darüber hinaus müssen Bewerber/innen an Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens sechs Semesterwochenstunden über Grundlagenfächer der Rechtswissenschaften teilgenommen haben. Ferner muss die erfolgreiche Teilnahme an einem rechtswissenschaftlichen Seminar oder an einer rechtsgeschichtlichen Quellenexegese nachgewiesen werden.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann sich an eine/n Hochschullehrer/in der Rechtswissenschaftlichen Fakultät wenden, welche/r bereit ist, das Promotionsvorhaben zu betreuen.
Wenn die Dissertation fertig gestellt ist, muss die Bewerberin/der Bewerber einen offiziellen Antrag auf Zulassung zur Promotion beim Promotionsausschuss stellen.
Der Promotionsausschuss bestimmt zwei Gutachter/innen für die Dissertation. Die Entscheidung über die Annahme der Dissertation erfolgt auf der Grundlage der beiden Gutachten. Anschließend folgt die mündliche Prüfung in Form eines Kolloquiums. Es beginnt mit einem wissenschaftlichen Referat der Bewerberin/des Bewerbers von nicht mehr als fünfzehn Minuten Länge, an das sich eine Diskussion von nicht mehr als zwanzig Minuten anschließt. Die Gesamtnote setzt sich aus den Noten der Dissertation und der mündlichen Prüfung zusammen.
Ist die Druckreife erteilt worden, muss die Kandidatin/der Kandidat als letzte Promotionsleistung die Dissertation vervielfältigen bzw. veröffentlichen. Die Promotionsurkunde wird dann auf der zweimal im Jahr stattfindenden Absolventenfeier überreicht. Die Fakultät kann die Bewerberin/den Bewerber ermächtigen, den Doktorgrad schon früher zu führen; die Erteilung der Ermächtigung setzt den Nachweis voraus, dass die Drucklegung gesichert ist und in absehbarer Zeit erfolgen wird.
Die für das Promotionsverfahren verfügbaren Formulare sind auf der Unterseite zusammengestellt.