Informationen zu Prüfungen

 
Allgemeine Hinweise zu Prüfungen (Teilprüfungen)

Im Rahmen des Studiums müssen unterschiedliche Formen von Prüfungsleistungen (sog. Teilprüfungen) erbracht werden. Zu diesen zählen Abschlussklausuren am Ende einer Vorlesung, (Zusatz-)Hausarbeiten und die Seminararbeit sowie die mündliche Prüfung im Rahmen des Seminars.

Für die Erbingung dieser Teilprüfungen bestehen je nach Typ unterschiedliche Regeln sowie Anforderungen und auch die Anmeldefristen unterscheiden sich.

Auf dieser und den folgenden Seiten finden Sie Informationen zur An- und Abmeldung von einer Teilprüfung, welche Anforderungen dabei beachtet werden müssen, wie Sie die Note für Ihre Teilprüfung erfahren und wie die Wiederholungsmöglichkeiten aussehen.  

Allgemeine Hinweise zu Abschlussklausuren

Für die häufigste Prüfungsform, die Abschlussklausur, einige Hinweise vorab:

  • das Klausurdeckblatt und das Prüfungspapier wird vom Prüfungsamt gestellt
  • ein Lichtbildausweis (Studierendenausweis) wird zur Identifikation benötigt
  • die Gesetzestexte, die die/der Lehrende für die Klausur zugelassen hat, dürfen keinerlei Anmerkungen, Unterstreichungen, Markierungen oder Normverweise enthalten - diese können als Täuschungsversuch gewertet werden
  • Hilfsmittel,  vor allem  Handys, Smartphones, iPads, Smartwatches oder sonstige elektronische Geräte, sind verboten und  müssen an einem zentralen Ort im Klausurraum deponiert werden - ansonsten kann dies als Täuschungsversuch gewertet werden.
Termine

Die Abschlussklausuren sowohl Bereich der Zwischen- als auch Schwerpunktbereichsprüfung finden grundsätzlich in der letzten Vorlesungswoche und der ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit statt. In einigen Vorlesungen gibt es aber einen vorgezogenen Klausurtermin, z.B. im Anschluss an eine Blockveranstaltung. Die konkreten Klausurtermine finden Sie jeweils spätestens im Dezember bzw. Mai (bei vorgezogenen Klausuren entsprechend eher) auf der Webseite des Prüfungsamtes. 

Die Hausarbeiten werden grundsätzlich in der vorlesungsfreien Zeit geschrieben. Die Ausgabe des Aufgabentextes erfolgt in der Regel am Montag nach dem Ende der Klausurwochen. Die Zusatzhausarbeiten hingegen werden in der Regel während der Vorlesungszeit geschrieben.  Die Fristen finden Sie im Klausurplan und bei den entsprechenden Veranstaltungen.

Die Seminare beginnen bereits im vorangegangenen Semester und enden mit dem mündlichen Teil in der Regel in der Mitte des Semesters.

 

Teilprüfung Ende der Anmeldefrist konkretes Fristende
Zulassungs- und Zwischenprüfungsklausur Montag zwei Wochen vor dem Klausurtermin

13. Januar 2025

Schwerpunktbereichsklausur Montag zwei Wochen vor dem Klausurtermin

20. Januar 2025

vorgezogene Klausur Montag zwei Wochen vor dem Klausurtermin

siehe Plan

Seminar

Drei Wochen vor Vorlesungsende

13. Januar 2025

Hausarbeit Zwei Wochen vor dem Abgabetermin. Dieser bestimmt die/der Lehrende.

siehe Plan

Zusatzhausarbeit Anmeldung muss vor Ausgabe des Aufgabentextes erfolgen.

siehe Plan