Studieninteressierte

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Uni Münster ist eine der größten und renommiertesten in ganz Deutschland. Jedes Jahr beginnen hier mehrere hundert „Erstis“ ihr Jurastudium, welches entgegen der landläufigen Vorurteile keineswegs das stumpfe Auswendiglernen von Gesetzen bedeutet. Vielmehr lernen die Studenten im Laufe der acht Semester dauernden universitären Ausbildungen, wie Fälle gelöst werden. Zum Probieren finden Sie hier eine Fallsammlung (PDF) für Schüler.

Information und Beratung zum Jurastudium

Nähere Informationen zum Jurastudium in Münster erhalten Sie in unserem Studieninformationszentrum.

Wer noch unsicher ist bei der Wahl seines Studienfachs, kann sich an die Zentrale Studienberatung (ZSB) der Universität Münster wenden.

Bewerbung für das Jurastudium

Für den Studiengang Rechtswissenschaft gibt es in Münster pro Semester eine festgelegte Zahl an Studienplätzen. Das Jurastudium in Münster ist somit zulassungsbeschränkt und unterliegt dem sog. Numerus Clausus (NC). Dieser setzt sich aus unterschiedlichen Quoten zusammen. Nach Abzug von Studienplätzen für Härtefälle, Zweitstudium und ausländische Bewerber werden 20% der Studienplätze nach Abiturbestenquote und 80% im Auswahlverfahren der Hochschule vergeben.

Zu beachten ist, dass sich der NC jeweils rückwirkend aus der vorangegangenen Bewerberlage zusammensetzt und somit niemals bereits vor Bewerbungsstart der Hohschulen feststeht.

Die Auswahlgrenzen der vergangenen Semester finden Sie auf der Website der Universität Münster, jeweils unterteilt in den NC für die Abiturbestenqute und den NC für das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH). Diese dienen lediglich als Orientierungshilfe.

Erläuterung: Im Auswahlverfahren der Hochschule wird die Abiturnote um 0,1 je Semester Wartezeit verbessert. Es können aber maximal bis zu sieben Wartesemester berücksichtigt werden. Als Wartezeit werden alle Semester nach Erwerb des Abiturs anerkannt, in denen die sich bewerbende Person nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war.

Bitte beachten Sie: Da nur 20 % der Studienplätze nach der Abiturbestennote vergeben werden, ist der dafür auf der Website des Studierendensekretariats angegebene NC sehr niedrig (in der Regel bei 1,0 oder 1,1). Jede sich bewerbende Person wird aber auf beiden Ranglisten – Abiturbestennote und Auswahlverfahren der Hochschule – berücksichtigt. Das heißt, dass auch eine Person ohne Wartesemester im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschule einen Studienplatz erhalten kann.

Ein Beispiel: Person A hat eine Abiturnote von 1,7. Person B hat eine Abiturnote von 1,9 und zusätzlich zwei Wartesemester, sodass sich die Note um 0,2 verbessert. Im Wintersemester 2024/2025 haben beide Personen im Auswahlverfahren der Hochschule einen Platz bekommen (der NC lag bei 1,8). 

Die Bewerbung erfolgt über das Portal Hochschulstart im Rahmen des sogenannten dialogorientierten Serviceverfahren. Detaillierte Informationen zum Studiengang und zum Bewerbungsverfahren finden Sie im Studienführer der Zentralen Studienberatung.

Für Fragen rund ums das Bewerbungsverfahren und die Einschreibung wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Studierendensekretariats.

Uniluft schnuppern

Mehrmals jährlich lädt die Uni Schülerinnen und Schüler zu besonderen Informations- und Kennenlerntagen ein.

Hochschultag

Ein weiteres Schnupperangebot ist der jährlich im November stattfindende Hochschultag aller Münsteraner Hochschulen. Mehr als 10.000 Schülerinnen und Schüler nutzen die Gelegenheit, Uni einmal hautnah zu erleben.

Schnupperstudium der Fachschaft

Die Fachschaft Jura lädt jedes Semester Schülerinnen und Schüler der Oberstufe sowie weitere Studieninteressierte ab 16 Jahren zum Schnupperstudium ein. Das mehrtägige Programm umfasst den Besuch von Vorlesungen, Arbeitsgemeinschaften, Podiumsdiskussionen, einer Gerichtsverhandlung und vieles mehr. Eine Anmeldung ist erforderlich. Weitere Informationen zum  Schnupperstudium und zur Anmeldung finden Sie auf den Seiten der Fachschaft Jura.

Juniorstudium

Auch im Studiengang Rechtswissenschaft können begabte Schülerinnen und Schüler schon vor dem Abitur an der Universität Münster ein Juniorstudium aufnehmen und sogar Prüfungen ablegen, die sie sich später anrechnen lassen können.