Bewerbung für das Jurastudium
Für den Studiengang Rechtswissenschaft gibt es in Münster pro Semester eine festgelegte Zahl an Studienplätzen. Das Jurastudium in Münster ist somit zulassungsbeschränkt und unterliegt dem sog. Numerus Clausus (NC). Dieser setzt sich aus unterschiedlichen Quoten zusammen. Nach Abzug von Studienplätzen für Härtefälle, Zweitstudium und ausländische Bewerber werden 20% der Studienplätze nach Abiturbestenquote und 80% im Auswahlverfahren der Hochschule vergeben.
Zu beachten ist, dass sich der NC jeweils rückwirkend aus der vorangegangenen Bewerberlage zusammensetzt und somit niemals bereits vor Bewerbungsstart der Hohschulen feststeht.
Die Auswahlgrenzen der vergangenen Semester finden Sie auf der Website der Universität Münster, jeweils unterteilt in den NC für die Abiturbestenqute und den NC für das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH). Diese dienen lediglich als Orientierungshilfe.
Die Bewerbung erfolgt über das Portal Hochschulstart im Rahmen des sogenannten dialogorientierten Serviceverfahren. Detaillierte Informationen zum Studiengang und zum Bewerbungsverfahren finden Sie im Studienführer der Zentralen Studienberatung.
Für Fragen rund ums das Bewerbungsverfahren und die Einschreibung wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Studierendensekretariats.