Nachteilsausgleich

 

Für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen können auf Antrag Maßnahmen zum Ausgleich dieser Nachteile bei Prüfungsleistungen getroffen werden.

Bitte stellen Sie hierfür jedes Semester einen formlosen Antrag beim Prüfungsamt, gern per E-Mail.

Teilen Sie uns darin bitte mit,

  • welche Prüfungen Sie absolvieren werden und
  • welche Ausgleichsmaßnahmen Sie dabei beantragen (Verlängerung der Bearbeitungszeit, Schreiben auf Computer, Schreibassistenz etc.).

Beim ersten Antrag fügen Sie bitte eine ärztliche Bescheinigung, in der 

  • die Symptome der Behinderung/Erkrankung und ihre Auswirkungen auf Prüfungen möglichst konkret benannt und

  • die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen beschrieben werden, insbesondere auch die Dauer einer Verlängerung der Bearbeitungszeit in Prozent.

Antragsfrist: Bitte beachten Sie, dass der Antrag spätestens bis zum Ablauf der Anmeldefrist für die jeweilige Prüfung beim Prüfungsamt eingereicht werden muss.