News
Anmeldung FFA-Kurse über Webseite des SPZ
Die Anmeldung zu den FFA-Kursen des Sommersemesters 2023 der Fachsprache Englisch über die Webseite des Sprachenzentrums (SPZ) ist nun freigeschaltet worden. Bitte nehmen Sie die obligatorische Anmeldung zeitnah vor!
Die Anmeldung zu den Kursen der Fachsprachen Französisch und Spanisch wird am 20.03. freigeschaltet.
Die Anmeldefirst auf der Seite des SPZ endet am 05.04.2023 um 18 Uhr.
Prüfungsanmeldung auf Solma (Achtung: Aktuelle Änderungen!)
Die Anmeldefrist für die Semesterabschlussprüfungen in den juristischen Kursen der FFA endet jeweils am Montag zwei Wochen vor dem Prüfungsdatum.
Aktuell ist die Anmeldung bei SoLMa nur über VPN möglich!
FFA Spanisch: Studierende nehmen an Seminar in Pisa teil
Vom 11. bis zum 12. Mai nahmen die Studierenden der FFA Spanisch am „2. Europäischen Seminar zum Verwaltungsrecht“ (II Seminario Europeo de Derecho Administrativo) teil. Das Seminar wurde auf Spanisch von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universitá di Pisa (Italien) geleitet und von den Universitäten in Cádiz (Spanien) und der WWU in Münster (Deutschland) organisiert.
Der Fokus des Seminars lag auf den Unterschieden in der Ausgestaltung der Bürgerbeteiligung in den Rechtsordnungen Deutschlands, Spaniens und Italiens. Während des Seminars diskutierten die Teilnehmenden (Dozentinnen und Dozenten sowie die Studierenden) über aktuelle Themen, wie zum Beispiel über Freiwillige Dienste im Verwaltungsrecht, Whistleblowing - Compliance, Umwelt, Transparenz, Migration, Energie und Gender im Europäischen Kontext.
Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier.
Schwerpunktanrechnung - SP 11
Ab dem kommenden Wintersemester 23/24 sind Anrechnungen von innerhalb der FFA erbrachten Leistungen im SP 11 nicht mehr möglich. Für eine noch in diesem Semester vorzunehmende Anrechnungen wenden Sie sich bitte ausschließlich an das SIZ (siz@uni-muenster.de).
Deutsch-Französischer Bachelorstudiengang / ERASMUS-Students
Für Studenten des dt.-frz. Doppelstudiengangs ist das Büro der FFA nicht zuständig. Dies gilt auch für die Betreuung ERASMUS-Studenten. Bitte sehen Sie von Anfragen ab!
The FFA office is not responsible for students on the German-French double degree programme. This also applies to the supervision of ERASMUS students. Please refrain from enquiries!
Le bureau de la FFA n'est pas compétent pour les étudiants du double cursus franco-allemand. Cela vaut également pour l'encadrement des étudiants ERASMUS. Veuillez vous abstenir de toute demande !
Ablauf der FFA-Kurse im Sommersemester 2023
Die Kurse der FFA werden im Sommersemester 2023 weit überwiegend in Präsenz stattfinden. Für alle FFA-Kurse werden im Learnweb zusätzliche Kurse eingerichtet. Dort finden Sie jeweils weitere Informationen über Termine und den Ablauf der Kurse sowie begleitende Lehrmaterialien. Zum Learnweb gelangen Sie über folgenden Link.
Der Einschreibeschlüssel ist jeweils: 20FFA23
Es steht den Dozentinnen und Dozenten allerdings frei, noch eigene Einschreibeschlüssel zu setzen, z.B. falls über das Learnweb auch urheberrechtlich geschützes Studienmaterial verteilt werden soll. Über eine Änderung des Einschreibeschlüssels werden die zum Kurs zugelassenen Studierenden per E-Mail informiert.
Bitte beachten Sie, dass die Einschreibung in den Learnweb-Kurs nicht die Kursanmeldung auf der Website des Sprachenzentrums ersetzt. Zur Kursanmeldung auf der Website des Sprachenzentrum gelangen Sie über folgenden Link.
FFA & Corona-Freisemester
Aufgrund der Beeinträchtigungen der Studienbedingungen durch die Corona-Pandemie hat das JPA Hamm bekannt gegeben, dass das Sommersemester 2020, das Wintersemester 2020/21 und das Sommersemester 2021 bei der Berechnung der Freiversuchsfrist (§ 25 JAG NRW) unberücksichtigt bleiben.
Liegen für diese Semester jeweils mehrere Gründe einer Nichtanrechnung vor, wird je Semester aber nur ein Semester bei der Berechnung der Freiversuchsfristen nicht mitberücksichtigt. (Link zur Meldung des JPA Hamm). Dies soll verhindern, dass Studierende mehr Freisemester erhalten, als tatsächlich Semester vergangen sind.
Das hat zur Folge, dass auch für eine nachweislich erfolgreich abgeschlossene FFA, die sich über mindestens 16 SWS erstreckt hat (§ 25 Abs. 2 Nr. 4 JAG NRW) kein zusätzliches "Freisemester" gewährt wird, wenn einige dieser erforderlichen 16 SWS in einem der priveligierten "Corona-Semester" erbracht wurden.