Fachspezifische Fremdsprachenausbildung

Die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Juristinnen und Juristen (kurz FFA) wird von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in Kooperation mit dem Sprachenzentrum der WWU Münster in den Fachsprachen Englisch, Französisch und Spanisch angeboten.

Bei der FFA handelt es sich um einen rechtswissenschaftlichen Zusatzstudiengang welcher hauptsächlich von muttersprachlichen Juristinnen und Juristen unterrichtet wird. Mit einem Umfang von 30 ECTS, dauert die FFA in der Regel vier Semester und kann neben einem rechtswissenschaftlichen Studium an der WWU Münster (Rechtswissenschaft, Politik und Recht, Wirtschaft und Recht) absolviert werden.

Ziele des Studienganges sind die Vertiefung der jeweiligen Sprachkenntnisse und das Studium der Grundlagen des englischen, französischen, spanischen oder internationalen Rechts. Die FFA International Law ist hierbei eine Fachrichtung der englischsprachigen FFA. Genaures entehmen Sie bitte der Seite Während der FFA.

Das verpflichtende Auslandspraktikum gewährt spannende Einblicke in fremde Rechtsgebiete und Kulturen, mit denen beim üblichen Studium eher selten Berührungspunkte entstehen. Nach erfolgreichem Abschluss der FFA erhalten die Studierenden ein Zertifikat.

Kontakt

Fachspezifische Fremdsprachenausbildung
Rechtswissenschaftliche Fakultät

Universitätsstraße 14-16
48143 Münster

Tel.: +49 251 83-22887
Fax: +49 251 83-21956
E-Mail: ffa@uni-muenster.de
Raum: JUR 306

Sprechstunde während der Klausurenphase:

Die Sprechstunde findet in der Zeit vom 30.01. bis 10.02. telefonisch statt.

Sprechstunde während des Semesters:
Di. 14:00 - 16:00 (Do. entfällt)

Sprechstunde in den Semesterferien:
Do. 10:00 - 12:00

Das FFA-Büro ist zuständig für Fragen zu den rechtswissenschaftlichen Kursen, dem allgemeinen Studienverlauf und zu prüfungsrechtlichen Angelegenheiten, das Sprachenzentrum für Fragen mit fachsprachlichem Bezug, zum C-Test und zur Kursanmeldung.

Bitte rechnen Sie aktuell mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 14 Tagen.

Fristen und Termine

Mündliche Prüfungen 2023*

Anmeldungen an: ffapruef@uni-muenster.de 

Englisch:

  • 27.07. (9:00-13:00 Uhr sowie 14:30-18:00 Uhr), 28.07. (9:00-13:00 Uhr)
  • 27.09. (9:00-13:00 Uhr sowie 14:30-18:00 Uhr), 28.09. (9:00-13:00 Uhr sowie 14:30-18:00 Uhr)

Französisch: 29.09.2023 (Online - Teilnahme aus dem Ausland möglich)

Spanisch: 28.06.2023, 10:00 Uhr (Präsenz) sowie am 18.10.2023, 10:00 Uhr (Präsenz)

Hinweis: Anmeldung mit allen erforderlichen Unterlagen sind bis vier Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen. Die Plätze werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben, wobei Prüflinge, die eigentlich letztes Jahr geprüft worden wären, bevorzugt berücksichtigt werden (bitte Mailverlauf anhängen). 

*Änderungen vorbehalten.

Sitzung Prüfungsausschuss April 2023

Die nächste Prüfungsausschusssitzung findet am 27. April 2023 statt. Anträge können bis zwei Wochen vor der Sitzung (13.04.2023) per E-Mail an ffa@uni-muenster.de eingereicht werden.

FFA-Zertifikatsverleihung 2023

Die FFA-Zertifikatsverleihung ist für den 11.11.2023 in der Aula im Schloss geplant. Die Absolventinnen und Absolventen der FFA erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltungen eine Einladung.

News

Anmeldung FFA-Kurse über Webseite des SPZ

Die Anmeldung zu den FFA-Kursen des Sommersemesters 2023 der Fachsprache Englisch über die Webseite des Sprachenzentrums (SPZ) ist nun freigeschaltet worden. Bitte nehmen Sie die obligatorische Anmeldung zeitnah vor!

Die Anmeldung zu den Kursen der Fachsprachen Französisch und Spanisch wird am 20.03. freigeschaltet.

Die Anmeldefirst auf der Seite des SPZ endet am 05.04.2023 um 18 Uhr. 

Prüfungsanmeldung auf Solma (Achtung: Aktuelle Änderungen!)

Die Anmeldefrist für die Semesterabschlussprüfungen in den juristischen Kursen der FFA endet jeweils am Montag zwei Wochen vor dem Prüfungsdatum.

Aktuell ist die Anmeldung bei SoLMa nur über VPN möglich!

FFA Spanisch: Studierende nehmen an Seminar in Pisa teil

Vom 11. bis zum 12. Mai nahmen die Studierenden der FFA Spanisch am „2. Europäischen Seminar zum Verwaltungsrecht“ (II Seminario Europeo de Derecho Administrativo) teil. Das Seminar wurde auf Spanisch von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universitá di Pisa (Italien) geleitet und von den Universitäten in Cádiz (Spanien) und der WWU in Münster (Deutschland) organisiert.

Der Fokus des Seminars lag auf den Unterschieden in der Ausgestaltung der Bürgerbeteiligung in den Rechtsordnungen Deutschlands, Spaniens und Italiens. Während des Seminars diskutierten die Teilnehmenden (Dozentinnen und Dozenten sowie die Studierenden) über aktuelle Themen, wie zum Beispiel über Freiwillige Dienste im Verwaltungsrecht, Whistleblowing - Compliance, Umwelt, Transparenz, Migration, Energie und Gender im Europäischen Kontext. 

Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier

Schwerpunktanrechnung - SP 11

Ab dem kommenden Wintersemester 23/24 sind Anrechnungen von innerhalb der FFA erbrachten Leistungen im SP 11 nicht mehr möglich. Für eine noch in diesem Semester vorzunehmende Anrechnungen wenden Sie sich bitte ausschließlich an das SIZ (siz@uni-muenster.de). 

Deutsch-Französischer Bachelorstudiengang / ERASMUS-Students

Für Studenten des dt.-frz. Doppelstudiengangs ist das Büro der FFA nicht zuständig. Dies gilt auch für die Betreuung ERASMUS-Studenten. Bitte sehen Sie von Anfragen ab!

The FFA office is not responsible for students on the German-French double degree programme. This also applies to the supervision of ERASMUS students. Please refrain from enquiries!

Le bureau de la FFA n'est pas compétent pour les étudiants du double cursus franco-allemand. Cela vaut également pour l'encadrement des étudiants ERASMUS. Veuillez vous abstenir de toute demande !

 

Ablauf der FFA-Kurse im Sommersemester 2023

Die Kurse der FFA werden im Sommersemester 2023 weit überwiegend in Präsenz stattfinden. Für alle FFA-Kurse werden im Learnweb zusätzliche Kurse eingerichtet. Dort finden Sie jeweils weitere Informationen über Termine und den Ablauf der Kurse sowie begleitende Lehrmaterialien. Zum Learnweb gelangen Sie über folgenden Link.

Der Einschreibeschlüssel ist jeweils: 20FFA23
Es steht den Dozentinnen und Dozenten allerdings frei, noch eigene Einschreibeschlüssel zu setzen, z.B. falls über das Learnweb auch urheberrechtlich geschützes Studienmaterial verteilt werden soll. Über eine Änderung des Einschreibeschlüssels werden die zum Kurs zugelassenen Studierenden per E-Mail informiert.

Bitte beachten Sie, dass die Einschreibung in den Learnweb-Kurs nicht die Kursanmeldung auf der Website des Sprachenzentrums ersetzt. Zur Kursanmeldung auf der Website des Sprachenzentrum gelangen Sie über folgenden Link.

FFA & Corona-Freisemester

Aufgrund der Beeinträchtigungen der Studienbedingungen durch die Corona-Pandemie hat das JPA Hamm bekannt gegeben, dass das Sommersemester 2020, das Wintersemester 2020/21 und das Sommersemester 2021 bei der Berechnung der Freiversuchsfrist (§ 25 JAG NRW) unberücksichtigt bleiben.

Liegen für diese Semester jeweils mehrere Gründe einer Nichtanrechnung vor, wird je Semester aber nur ein Semester bei der Berechnung der Freiversuchsfristen nicht mitberücksichtigt. (Link zur Meldung des JPA Hamm). Dies soll verhindern, dass Studierende mehr Freisemester erhalten, als tatsächlich Semester vergangen sind.

Das hat zur Folge, dass auch für eine nachweislich erfolgreich abgeschlossene FFA, die sich über mindestens 16 SWS erstreckt hat (§ 25 Abs. 2 Nr. 4 JAG NRW) kein zusätzliches "Freisemester" gewährt wird, wenn einige dieser erforderlichen 16 SWS in einem der priveligierten "Corona-Semester" erbracht wurden.