Wenn Sie keinen Seminarplatz erhalten haben, dann können Sie an der Restplatzbörse teilnehmen. Diese wird vom Prüfungsamt verwaltet. Dies setzt voraus, dass Sie sich bis zum Ende der Anmeldefrist bei einem Seminar angemeldet haben (sowohl in Wilma 3 als auch bei Lehrstuhl). Bachelor-Studierende weisen dies bitte mit der Ablehnungsemail des Lehrstuhls nach.
Aus den Rückmeldungen der Lehrstühle wurde die Restplatzliste erstellt. Aus dieser können Sie entnehmen, on und wie viele Plätze in einem Seminar noch zur Verfügung stehen und für welche Schwerpunktbereiche das jeweilige Seminar angeboten wird.
Nach der Bekanntgabe der Liste haben Sie drei Tage Zeit, sich für einen der Restplätze zu bewerben.
Fristende: Freitag, 11. Juli 2025 – 23:59 Uhr
Die Frist ist so kurz gesetzt, damit noch möglichst viele Studierende an den Vorbesprechungen teilnehmen können und die Möglichkeit haben ihr Wunschseminar zu erhalten.
Die Bewerbung für die Restplatzbörse muss dieses Formular genutzt werden:.
Formular für die Teilnahme an der Restplatzbörse
Achtung: Wenn Sie das Formular nicht verwenden, können Sie nicht an der Restplatzbörse teilnehmen.
In dem Formular haben Sie die Möglichkeit, eine Rangfolge von bis zu drei der noch verfügbaren Seminare anzugeben, an denen Sie gern teilnehmen würden. Diese Wünsche werden bei der Vergabe der Restplätze soweit wie möglich berücksichtigt.
Vor Ablauf der Frist werden keine Plätze vergeben – es gilt also nicht das “Windhundprinzip”.
Das Formular senden Sie bitte per E-Mail an das Prüfungsamt.
Nach dem Ablauf der Frist wird die Kapazität in dem von Ihnen gewünschten Seminar überprüft. Wenn in diesem ausreichend Plätze vorhanden sind, erhalten Sie Ihren Wunschplatz. Gibt es jedoch mehr Bewerbungen auf dieses Seminar als noch Plätze vorhanden sind, dann entscheidet das Los.
Wenn Sie auch im Restplatzvergabeverfahren keinen Platz erhalten oder sich nicht innerhalb der Frist gemeldet haben, besteht auch dann noch die Möglichkeit, sich für einen Seminarplatz zu bewerben. Hier gilt: Wer zuerst kommt, erhält auch als erstes einen Platz. Informationen hierzu finden Sie dann auf der Webseite des Prüfungsamtes.