Das Zeugnis über das Bestehen der Zwischen- sowie Schwerpunktbereichsprüfung sowie der Fremdsprachennachweis können ca. eine Woche nach dem Erfassen der letzten Prüfung in Wilma 3 beim Prüfungsamt angefordert werden.
Die Anforderung eines/mehrerer Zeugnisse(s) senden Sie bitte per E-Mail an das Prüfungsamt. Folgende Angaben sind dabei erforderlich:
Ihre Matrikelnummer
Abholung oder Zusendung per Post (dann auch Angabe Ihrer aktuellen Anschrift)
Senden Sie die Email bitte von Ihrem Universitäts-Email-Account (Nutzerkennung@uni-muenster.de) Sollte dies aufgrund einer Exmatrikulation nicht mehr möglich sein, senden Sie uns bitte in der E-Mail auch eine Kopie/ein Foto Ihres Personalausweises zur Identifikation (dies wird im Anschluss gelöscht).
Wichtiger Hinweis: Eine Anforderung des Zeugnisses über das Bestehen der Schwerpunktbereichsprüfung über den entsprechenden Button Wilma 3 ist derzeit aus technischen Gründen nicht möglich. Senden Sie uns daher in jedem Fall eine E-Mail.
Wurde das Zeugnis fertiggestellt und vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet, erhalten Sie von eine entsprechende Nachricht, das dies in die Post gegangen ist oder während der Sprechzeiten bei Frau Fuchs (Mo und Do jew. 10 bis 12 Uhr, Raum AUB 202) im Prüfungsamt abgeholt werden kann.
Rechnen Sie bitte mit einer Bearbeitungszeit von ein bis zwei Wochen.
Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie die Ausstellung des Zeugnisses über das Bestehen der Schwerpunktbereichsprüfung beantragen, dann erklären Sie damit gleichzeitig, dass Sie auf etwaige Verbesserungsversuche verzichten. Das bedeutet, dass das Schwerpunktbereichsstudium nicht zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden kann, selbst wenn noch Verbesserungsversuche bestehen sollten. Diese Erklärung ist unwiderruflich.
Für die Ausstellung des Gesamtzeugnisses über die erste juristische Prüfung ist das Justizprüfungsamt Hamm zuständig.
Falls Sie die Schwerpunktbereichsprüfung nach der staatlichen Prüfung absolviert haben, reichen Sie das Zeugnis über das Bestehen der Schwerpunktbereichsprüfung nach Erhalt unverzüglich dort ein und beantragen die Ausstellung des Gesamtzeugnisses.
Mit diesem können Sie sich anschließend für das Referendariat bewerben.