Ausstellung der Prüfungszeugnisse

Die Zwischenprüfungs-, Schwerpunktbereichsprüfungszeugnisse sowie die Fremdsprachennachweise
können ca. eine Woche nach dem Erfassen der letzten Prüfung in Wilma 3 per E-Mail beim Prüfungsamt angefordert werden.

Hinweis zur Beantragung des Schwerpunktbereichszeugnisses:
Wenn Sie die Ausstellung des Schwerpunktbereichszeugnisses beantragen, dann erklären Sie damit gleichzeitig, dass Sie auf etwaige Verbesserungsversuche verzichten. Das bedeutet, dass das Schwerpunktbereichsstudium nicht zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden kann, selbst wenn noch Verbesserungsversuche bestehen sollten. Diese Erklärung ist unwiderruflich.

Folgendes ist dabei bitte zu beachten:

  • - Ihre E-Mail soll von Ihrem Universitätsaccount (Nutzerkennung@uni-muenster.de) verschickt werden. Sollte dies aufgrund einer Exmatrikulation nicht mehr möglich sein, hängen Sie der E-Mail eine Kopie Ihres Personalausweises an.
  • - Ihre E-Mail muss bitte Folgendes beinhalten:
    Ihren vollständigen Vornamen und Namen (falls vorhanden mit Zusätzen)
    Ihre aktuelle Anschrift.

Wir schicken Ihnen Ihre Zeugnisse dann per Post zu. Die Zeugnisse können auch während der Sprechzeiten bei Herrn Weiz im Prüfungsamt abgeholt werden.

Falls Sie die Schwerpunktbereichsprüfung nach der staatlichen Prüfung absolviert haben, reichen Sie bitte Ihr Schwerpunktzeugnis nach dem Erhalt unverzüglich beim Justizprüfungsamt ein und beantragen dort die Ausstellung des Gesamtzeugnisses über die erste juristische Prüfung. Mit diesem Gesamtzeugnis können Sie sich anschließend für das Referendariat bewerben.