Ausstellung der Prüfungszeugnisse

Die Zwischenprüfungs-, Schwerpunktbereichsprüfungszeugnisse sowie die Fremdsprachennachweise
können ca. eine Woche nach dem Erfassen der letzten Prüfung in Wilma II per E-Mail unter Angabe der aktuellen Adresse beim Prüfungsamt angefordert werden. Wir schicken Ihnen Ihre Zeugnisse dann per Post zu. Die Zeugnisse können auch während der Sprechzeiten im Geschäftszimmer des Prüfungsamtes abgeholt werden.

Falls Sie die Schwerpunktbereichsprüfung nach der staatlichen Prüfung absolviert haben, reichen Sie bitte Ihr Schwerpunktzeugnis nach dem Erhalt unverzüglich beim Justizprüfungsamt ein und beantragen dort die Ausstellung des Gesamtzeugnisses über die erste juristische Prüfung. Mit diesem Gesamtzeugnis können Sie sich anschließend für das Referendariat bewerben.