Anerkennung von Prüfungsleistungen nach einem Studienortwechsel

Leistungsnachweise, die im Rahmen des Jurastudiums an einer anderen juristischen Fakultät erbracht wurden, können während der Sprechstunde bei Herrn Dr. Marcus Schaerff angerechnet werden. Reichen Sie bitte Ihre anzurechnende Leistungsnachweise bei Herrn Dr. Schaerff ein. 

Anerkennung von Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen

Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen (z.B. Bachelor of Laws) ist der Prüfungsausschuss zuständig. Eine pauschale Anrechnung von Prüfungsleistungen aus juristisch ausgerichteten Bachelor- und Masterstudiengängen ist nicht möglich, da diese sehr unterschiedlich sind. Um die Anrechenbarkeit früher erbrachter Studienleistungen im Rahmen der hiesigen Zwischenprüfung überprüfen zu können, legen Sie nach Ihrer Immatrikulation an der Universität Münster dem Prüfungsamt, gerne per E-Mail, eine Leistungsübersicht sowie detaillierte Modulbeschreibungen und die maßgebliche Prüfungsordnung vor. Der Prüfungsausschuss wird sich dann mit der Frage der Anrechenbarkeit befassen. Besonderheiten gelten für die Bachelorstudiengänge Politik und Recht sowie Wirtschaft und Recht an der WWU Münster. Informationen hierzu finden Sie im Bachelor Service- und Informationscenter (BASIC).

Anerkennung  im Ausland erbrachter Studienleistungen

Wer im Ausland Prüfungsleistungen erbringt und diese im Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung anrechnen lassen möchte, muss ein paar Formalitäten beachten. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zum Verfahren haben wir für Sie auf einer eigenen Seite zur Auslandsanrechnung zusammengestellt.