Anerkennung von Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen
Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen (z.B. Bachelor of Laws) ist der Prüfungsausschuss zuständig. Eine pauschale Anrechnung von Prüfungsleistungen aus juristisch ausgerichteten Bachelor- und Masterstudiengängen ist nicht möglich, da diese sehr unterschiedlich sind. Um die Anrechenbarkeit früher erbrachter Studienleistungen im Rahmen der hiesigen Zwischenprüfung überprüfen zu können, legen Sie nach Ihrer Immatrikulation an der Universität Münster dem Prüfungsamt, gerne per E-Mail, eine Leistungsübersicht sowie detaillierte Modulbeschreibungen und die maßgebliche Prüfungsordnung vor. Der Prüfungsausschuss wird sich dann mit der Frage der Anrechenbarkeit befassen. Besonderheiten gelten für die Bachelorstudiengänge Politik und Recht sowie Wirtschaft und Recht an der WWU Münster. Informationen hierzu finden Sie im Bachelor Service- und Informationscenter (BASIC).