Anerkennungen

1. Inlandsanerkennungen

Sollten Sie bereits an einer anderen inländischen Hochschule studiert haben, können Sie sich unter Umständen auch Kurse für die FFA anerkennen lassen. Hierbei muss es sich um fremdsprachliche Kurse handeln, die vom Inhalt und Umfang mit den Kursen der hiesigen FFA vergleichbar sind und mit einer benoteten Leistungsüberprüfung abschließen. Diese Voraussetzungen erfüllen vor allem Kurse aus der FFA vergleichbaren Programmen. Kurse, die dem reinen Fremdsprachnachweis dienen, sind wegen ihres nicht ausreichenden Niveaus nicht anrechenbar. Den Antrag auf Anerkennung finden Sie hier.

 

2. Anerkennung ausländischer Kurse für den Studienverlauf

Grundsätzlich können Sie sich mehrere Kurse aus dem Ausland anerkennen lassen. Beachten Sie hierbei aber bitte die Hinweise zur Freischussregelung.

Die Kurse müssen auf der Fachsprache absolviert werden, in der die FFA belegt wird und einen Mindestumfang von jeweils 2 SWS haben. Sie müssen erfolgreich abgeschlossen werden, wobei die Abschlussprüfung nicht rein mündlich erfolgen darf. Inhaltich müssen die Kurse mit Ausnahme der Vertiefungskurse mit unserem Kursangebot übereinstimmen. Halten Sie diesbezüglich bitte Rücksprache mit dem FFA Büro, da nur so eine Anerkennung gewährleistet werden kann. Sollten Sie sich einen Kurs anerkennen lassen wollen, finden Sie das entsprechende Formular unter Anträge.

 

3. Anerkennung eines Auslandsaufenthaltes als Praktikum

Alle Informationen zur Anerkennung von Auslandsaufenthalten als Praktikum finden Sie hier.

 

4. Anerkennung im Schwerpunktbereich

Ab dem Wintersemester 2023/24 können in der Schwerpunktbereichsprüfung grundsätzlich keine FFA-Klausuren mehr anerkannant werden. Für Ausnahmen konsultieren Sie bitte den VK-Online - dort unter dem jeweiligen Kurs: "weitere studiengangsbezogene Informationen" -, ob die Veranstaltungen auch für die Schwerpunktbereichs-prüfung freigegeben ist.