Vor der FFA
Sie finden auf dieser und der Folgeseite chronologisch aufgeführt Informationen zu den Teilnahmevoraussetzungen und Schritten, die Sie unternehmen müssen, um sich für die FFA anzumelden. Da die FFA von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in Kooperation mit dem Sprachenzentrum angeboten wird, ist die Zuständigkeit auf diese beiden Einrichtungen aufgeteilt. Wundern Sie sich somit nicht, wenn Sie manche organisatorische Schritte beim Sprachenzentrum vornehmen müssen. Beachten Sie bitte außerdem, dass Sie sich bereits vor Ihren ersten Kursen für diese anmelden müssen. Lesen Sie die entsprechenden Informationen bitte unter "Während der FFA" nach.
1. Der C-Test
Neben der Immatrikulation in einen rechtswissenschaftlichen Studiengang an der WWU Münster ist für die Einschreibung in die FFA der Nachweis ausreichender Fremdsprachenkenntnisse erforderlich.
Ausreichende Fremdsprachenkenntnisse können mit dem sogenannten C-Test nachgewiesen werden. Dieser Einstufungstest wird vom Sprachenzentrum der WWU Münster in den Semesterferien und meist auch in der ersten Semesterwoche durchgeführt. Für die Aufnahme des FFA-Studiums müssen in diesem Test grundsätzlich mindestens 70 Punkte erzielt werden. In den Fachsprachen Französisch ist die Einschreibung auch mit einem C-Test Ergebnis von 65 Punkten unter der Bedingung möglich, dass im Ersten Studienabschnitt ein zweiter Ergänzungskurs absolviert wird.
Für die FFA-Spanisch gelten folgende Teilnahmevoraussetzungen:
a) Studierende, die im C-Test 70 Punkte und mehr erreichen, belegen im ersten Semester wie gehabt den Einführungskurs und einen Ergänzungskurs. Der Stundenumfang im Wintersemester beträgt 4 SWS.
b) Studierende, die im C-Test 65 bis 69 Punkte erreichen, belegen im ersten Semester den Einführungskurs, einen Ergänzungskurs und darüber hinaus entweder einen weiteren Ergänzungskurs oder den Vorbereitungskurs. Der Stundenumfang im Wintersemester beträgt 6 SWS.
c) Studierende, die im C-Test 60 bis 64 Punkte erreichen, belegen im ersten Semester den Einführungskurs, einen Ergänzungskurs und den Vorbereitungskurs. Sofern sie die Klausur im Einführungskurs mit mindestens 10 Punkten und die Klausur im Ergänzungskurs mit mindestens 2,0 abschließen, brauchen Sie keinen zweiten Ergänzungskurs zu belegen. Für den Fall, dass sie schlechter abschneiden, müssen sie im Sommersemester einen zweiten Ergänzungskurs belegen. Der Stundenumfang im Wintersemester beträgt 6 SWS.
Die genauen Termine, an denen ein C-Test absolviert werden kann, finden Sie unter diesem Link. Dort finden Sie auch Informationen zu Anmeldung und Ablauf sowie eine Demo-Version des Tests.
Hinweis für Studierende, die überlegen, den im Wintersemester 2023/24 voraussichtlich startenden Bachelor International and Comparative Law in Ergänzung zum Staatsexamen zu studieren: Unabhängig von Ihrem C-Test Ergebnis sollten Sie den Ergänzungskurs absolvieren, da dieser für das Curriculum des Bachelors notwendig sein wird. Weitere Informationen zum Bachelor International and Comparative Law folgen spätestens zu Beginn des Sommersemesters 2023. Bitte sehen Sie zum jetzigen Zeitpunkt von Anfragen an das FFA-Büro ab.
Als Ersatz für den C-Test werden für die Anmeldung folgende Sprachtests angerechnet, sofern sie im Moment der Anmeldung nicht älter als 2 Jahre sind. Die Aufzählung ist abschließend. Eine Anrechnungsbescheinigung wird im Sprachenzentrum ausgestellt.
Test |
Mindestergebnis |
---|---|
TOEFL (Internet) |
100 |
TOEFL (computergestützt) |
250 |
TOEFL (schriftlich) |
600 |
IELTS (Academic Reading and Writing) |
6,5 |
Cambridge Test of Advanced English |
B |
Cambridge Test of Proficiency in English |
C |
DALF |
C1 – C2 |
DELE |
C1 – C2 |
2. Die Immatrikulation
Die Immatrikulation für den Studiengang FFA erfolgt im Studierendensekretariat. Sie erfolgt unter Vorlage des bestandenen C-Tests. Einschreibungsschluss ist der letzte Freitag vor dem FFA-Vorlesungsbeginn - in der Regel in der zweiten Vorlesungswoche. Die Immatrikulation ist für die Teilnahme an Veranstaltungen zwingend.