Während der FFA

Auf dieser Seite finden Sie Antworten zu Fragen rund um den Ablauf der FFA. Kurz und Kompakt zusammengefasst finden Sie alle wichtigen Informationen in unserem FFA-Prospekt.

1. Studienbeginn und Dauer

Die erstmalige Aufnahme des FFA-Zusatzstudiums ist nur zum Wintersemester möglich. Studierende mit Vorkenntnissen in der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung können unter Umständen in ein höheres Fachsemester eingestuft werden und - je nach Einstufung - auch im Sommersemester beginnen.

Das FFA-Studium dauert in der Regel vier Semester. Der Gesamtumfang der Ausbildung, inklusive Ergänzungskurs, beträgt 18 Semesterwochenstunden (SWS). Diese werden in insgesamt neun FFA-Kursen (à 2 SWS) absolviert.

 

2. Kurswahl und Anwesenheitspflicht

Informationen zum Studienverlauf und aktuellen Kursprogramm erhalten Sie hier. Weitere Informationen zu den aktuellen juristischen Veranstaltungen erhalten Sie im VK-online. Wählen Sie dort unter Bereich die "Fachspezifische Fremdsprachenausbildung" aus oder unter Teilgebiet das entsprechende Rechtsgebiet. Die Sprachkurse finden Sie auf der Webseite des Sprachenzentrums.

Beachten Sie bitte, dass die FFA-Kurse teilnahmebeschränkt sind. Daher ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung zu allen - also auch den juristischen - FFA-Kursen erfolgt über die Homepage des Sprachenzentrums und ist bereits während der Semesterferien möglich. Eine nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich.

Bei allen FFA-Kursen besteht eine Anwesenheitspflicht. In der Regel sind nicht mehr als zwei Fehltermine bei wöchentlich stattfindenden Kursen und ein Fehltermin bei Blockkursen erlaubt.

Denken Sie bitte daran, dass Sie sich für die Klausuren gesondert anmelden müssen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Prüfungen.

 

3. Studienverlauf

Es ist empfohlen der Reihenfolge, die im Studienverlaufsplan festgelegt ist, zu folgen. Eine Abweichung ist nach Absprache mit dem FFA Büro grundsätzlich möglich. In jedem Fall muss zunächst der juristische Einführungskurs (Common Law Legal System, Introduction au droit français, Introducción al derecho español) absolviert werden. Wer vom vorgegebenen Studienverlauf abweichen will, muss beachten, dass Studierende bei Änderungen des Studienverlaufs für den Kurs nur nachrangig berücksichtigt werden und somit nur mögliche Restplätze bekommen. Zudem dürfen aufeinander aufbauende Kurse (derzeit: Derecho Civil I und Derecho Civil II) in der Reihenfolge nicht getauscht werden.

Studienverlauf Common Law

Studienverlauf International Law

Studienverlauf Droit Français

Studienverlauf Derecho Español

Die Wahl zwischen den englischsprachigen Zweigen findet nach dem ersten Semester mit der Wahl der Kurse des zweiten Semesters statt. Sollten Sie noch unentschlossen sein, ob Sie die FFA Common oder International Law wählen sollen, finden Sie hier ein Dokument, das die Unterschiede aufzeigt.

 

4. Freiversuchsregelung

Die Justizprüfungsämter in NRW gewähren gemäß § 25 Abs. 2 Nr.4 JAG NRW ein Freisemester für eine abgeschlossene Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA), wenn diese sich über mindestens 16 SWS an einer inländischen Universität erstreckt. Somit kann maximal ein Kurs aus dem Ausland (zwei Semesterwochenstunden) angerechnet werden, wenn der Ergänzungskurs nicht erlassen wurde (s.u.).

Absolvieren der FFA mit Ergänzungskurs (Regelfall)

Sie belegen die FFA normal mit einem Ergänzungskurs. Ingesamt kommen Sie damit auf 18 SWS. Sie können sich nun einen Kurs à 2 SWS anrechnen lassen und kommen damit insgesamt auf die erforderlichen 16 SWS im Inland.

Absolvieren der FFA bei Erlass des Ergänzungskurses

Wurde Ihnen der Ergänzungskurs erlassen, kommen Sie ingesamt auf 16 SWS. Somit ist eine Auslandsanrechnung nur unter Verlust des Freisemesters möglich.

Bitte beachten Sie, dass rechtsverbindliche Angaben nur durch das jeweilige Jusitzprüfungsamt erteilt werden können. Die Hinweise auf unserer Seite dienen lediglich der Orientierung.

 

5. Weiteres

Informationen zu der Mündlichen Prüfung, dem Praktikum und weiteren Fragen wie die Kursanrechnung erhalten Sie mit einem Klick auf das entsprechende Wort.