Praktika
Das Praktikum im Ausland ist fester Bestandteil der FFA und von allen Studierenden als Zulassungsvoraussetzung zur mündlichen Prüfung zu absolvieren. Es kann jederzeit absolviert werden. Sollten Sie sich das Praktikum auch als Pflichtpraktikum im Jurastudium anrechnen lassen wollen, muss dieses in den Semesterferien stattfinden.
Es darf die Dauer von drei Wochen nicht unterschreiten und muss sowohl inhaltlich als auch sprachlich einen Bezug zur gewählten Fachsprache der FFA aufweisen. Dementsprechend muss die Arbeitssprache während des Praktikums mit der Fachsprache übereinstimmen. Geeignete Praktikumsstellen sind insbesondere Kanzleien, Behörden, Rechtsabteilungen von Unternehmen, Gerichte und Internationale Organisationen. Inhaltlich sind Sie nicht an die Kursinhalte der gewählten FFA gebunden.
Hinweis für Studierende, die überlegen, den im Wintersemester 2023/24 voraussichtlich startenden Bachelor International and Comparative Law in Ergänzung zum Staatsexamen zu studieren: Für den Bachelorstudiengang wird ein vierwöchiges Praktikum im fremdsprachigen Ausland erforderlich sein. Weitere Informationen zum Bachelor International and Comparative Law folgen im Laufe des Sommersemesters 2023. Bitte sehen Sie zum jetzigen Zeitpunkt von Anfragen an das FFA-Büro ab.
Auch ein Auslandssemester oder ein Moot Court und andere Verhandlungssimulationen sind als Praktikum anrechenbar. Die Voraussetzung hierbei ist, dass das Transcript of Records ein ernsthaftes Studium erkennen lässt. Hierfür müssen Sie einen Antrag per E-Mail stellen. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
1. Praktikumsvorbereitung
Zur Vorbereitung auf das Praktikum werden sog. Praktikumsvorbereitungskurse angeboten (Zeiten: siehe VK-online oder Aushang).
Hinweis für Studierende, die überlegen, den im Wintersemester 2023/24 voraussichtlich startenden Bachelor International and Comparative Law in Ergänzung zum Staatsexamen zu studieren: Sie sollten den Praktikumsvorbereitungskurs absolvieren, da dieser im Curriculum des Bachelors ein Pflichtkurs sein wird. Weitere Informationen zum Bachelor International and Comparative Law folgen im Laufe des Sommersemesters 2023. Bitte sehen Sie zum jetzigen Zeitpunkt von Anfragen an das FFA-Büro ab.
Eine Liste mit Adressen von Anwälten und Institutionen, bei denen das FFA-Pflichtpraktikum absolviert werden kann, ist als Kopiervorlage für die Fachsprache Englisch und Französisch zu den Sprechzeiten im FFA-Büro erhältlich. Ein Zuschicken per E-Mail ist nicht möglich. Die Studierenden der Fachsprache Spanisch können sich mit Frau María Escobar Bravo in Kontakt setzen.
Die Materialien für den Praktikumsvorbereitungskurs für die FFA Common Law and International Law finden Sie hier:
Besonderheit Praktikum in Frankreich: Einige französische Praktikumsgeber verlangen eine sog. convention de stage. Darunter ist eine zwischen dem Praktikumsgeber, dem Studenten und der Universität geschlossene Vereinbarung zu verstehen. Der Career Service der WWU hat hierzu ein Muster veröffentlicht.
Bitte wenden Sie sich zwecks Unterzeichnung direkt an die dort genannten Ansprechpartner des Career Service.
2. Stipendien
Wie für viele Auslandsaufenthalten gibt es auch für die Praktika der FFA die Möglichkeit, sich um ein Stipendium zu bemühen. Die folgenden Hinweise sind nicht abschließend, sollen Ihnen/ euch aber als erster Orientierungspunkt dienen.
Sich berkann ist, dass der DAAD verschiedene Förderprogramme anbietet.
Daneben besteht für die Studierenden der französischen FFA noch die Möglichkeit, sich auf das "Stipendium für ein studiengebundenes Praktikum" des Deutsch-Französischen Jugendwerkes zu bewerben.
Das DFJW fördert mit einem Stipendium Pflichtpraktika in Frankreich, die als Bestandteil des Studiums von der deutschen Heimathochschule anerkannt oder zumindest dringend empfohlen werden. Gefördert werden können Studierende aller Fachrichtungen unter 31 Jahren, für eine Praktikumsdauer von 1 bis 3 Monate. Als Studierende mit ständigem Wohnsitz in Deutschland könnt ihr euch also jederzeit für dieses Stipendium für ein Praktikum bewerben.
Das Stipendium kann mit einer Praktikumsvergütung oder einem anderen Stipendium (außer finanzieller Hilfen des DAAD oder der DFH) kumuliert werden. Am Ende des Praktikums wird vom Praktikanten ein ca. 5-seitiger Praktikumsbericht in französischer oder deutscher Sprache angefordert.
Im Rahmen unserer Strategie "Diversität und Partizipation" wird das Stipendium ausschließlich Teilnehmenden gewährt, die ohne die Unterstützung durch das DFJW kein Praktikum im Partnerland absolvieren könnten. Die Erklärung für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf (auf der dritten Seite des Antragsformulars) ist daher für die Bearbeitung des Antrags erforderlich.
Für mehr Informationen über das Stipendium und die Anträge: https://www.dfjw.org/programme-aus-und-fortbildungen/stipendium-fur-ein-studiengebundenes-praktikum.html.
3. Bescheinigungen
Das geleistete Praktikum ist bescheinigen zu lassen.
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Praktikumsbescheinigung Common and International Law
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Praktikumsbescheinigung Droit Français
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Praktikumsbescheinigung Derecho Español
4. Praktikumsbericht
Über das Praktikum ist zudem ein Bericht von maximal 3 Seiten Länge anzufertigen, der die Grundlage für einen Teil des Gesprächs der mündlichen Prüfung bildet und zu 20% in die Prüfungsnote mit einfließt.
Informationen zu Inhalt und Formalia des Praktikumsberichts finden Sie hier.