Prüfungen

Die Rechtsgrundlagen für die FFA-Prüfungen finden Sie in der FFA-Prüfungsordnung. Es sind in jedem Semester Abschlussklausuren vorgesehen. Neben den Klausuren muss im Laufe des FFA-Studiums eine mündliche Prüfung abgelegt werden. Weiteres dazu unter 3.

1. Das Portal SoLMa

Für die schriftlichen Prüfungen der juristischen Veranstaltungen und Sprachkurse melden Sie sich bitte über das Prüfungsverwaltungssystem SoLMa an. Dies ist ab Ablauf der Kursanmeldefrist möglich und zwingend. Über das Portal können Sie auch Ihre Note erfahren. Für die Mündliche Prüfung reicht eine alleinige Anmelung über SoLMa nicht aus, Sie können sich aber für den entsprechenden Termin nach Ihrer Zusage anmelden, damit Sie Ihre Note online einsehen können.

Sollte eine Anmeldung nicht möglich sein, schauen Sie bitte, ob Sie das ZIV-Passwort verwenden und dieses mindestens acht Zeichen und keine Sonderzeichen enthält. Wenn Sie sich weiter nicht anmelden können, wenden Sie sich bitte an uns.

Unter dem Punkt "Nachrichten" können Sie nachvollziehen, ob die Klausuranmeldung geklappt hat.

Sehen Sie bitte von einer Anmeldung bei Wilma ab.

2. Klausuren

Die regelmäßige Bearbeitungszeit der Klausuren beträgt 120 Minuten. Wörterbücher sind in keiner Klausur zulässig. Hiervon ist keine Ausnahme möglich, auch nicht durch Erlaubnis von Dozentinnen oder Dozenten. Ob weitere Hilfs­mittel zulässig sind, hängt von der/dem jeweilige(n) DozentIn ab und wird rechtzeitig im Kurs bekannt gegeben. Für das Mitbringen der erlaubten Hilfsmittel sind alleine die Studierenden verantwortlich. Das Aufsichtspersonal ist be­rechtigt, Materialien – auch während der Klausur – zu überprüfen. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

Bei Nichtbestehen der Semesterabschlussklausur oder bei Krankheit - die Vorlage eines ärztlichen Attests ist notwendig - muss die betreffende Klausur in einem der folgenden Semester wiederholt werden. Die betroffenen Studierenden sind von der Anwesenheitspflicht in der zu wiederholenden Lehrveranstaltung befreit. Sie müssen sich jedoch erneut vor Semesterbeginn für eine der angebotenen Lehrveranstaltungen persönlich anmelden, um die nochmalige Teilnahme an der Klausur sicherzustellen. Die Studierenden haben eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass sie sich mit den – ggf. vom Vorjahr abweichenden – Kursinhalten hinreichend vertraut machen. Die Studierenden dürfen unter Vorbehalt an den Lehrveranstaltungen des nächsten Semesters teilnehmen.

3. Mündliche Prüfung

Bestandteil der FFA ist eine mündliche Prüfung im Anschluss an das Praktikum. Voraussetzung für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung ist neben dem absolvierten Praktikum der erfolgreiche Abschluss der rechtswissenschaftlichen Einführungsveranstaltung des ersten Semesters. Es handelt sich somit nicht um eine Abschlussprüfung.

Die mündliche Prüfung findet in einer Gruppe von ca. vier Studierenden statt und wird von zwei Prüferinnen und Prüfern geführt. Sie knüpft an den zuvor abgegeben (fachlichen) Praktikumsbericht und an einen zuvor bereitgestellten Prüfungstext an. Der Prüfungstext wird eine Woche vor dem jeweiligen mündlichen Prüfungstermin zur Vorbereitung per E-Mail an alle PrüfungsteilnehmerInnen verschickt. Eine Veröffentlichung auf der Website findet nicht statt.

Prüfungstermine werden auf der Startseite unter "News" bekanntgegeben. Bitte beachten Sie, dass die Prüfungstermine nicht zwangsläufig mit denen des Vorjahres übereinstimmen.

Anmeldeverfahren: Die Anmeldung erfolgt digital. Alle Anmeldeunterlagen, d.h. das ausgefüllte Anmeldeformular sowie die darin aufgeführten Unterlagen, müssen in PDF-Format per E-Mail an ffapruef@uni-muenster.de gesendet werden. Bitte fügen Sie den Praktikumsbericht seperat an und nehmen diesen nicht in ein einheitliches PDF-Dokument auf.

Die Anmeldeformulare für die FFA-Studierenden finden Sie hier: 

 

Die Anmeldefomulare für die Studierenden der Bachelorstudiengänge finden Sie hier: