Im Rahme des Schwerpunktbereichs Öffentliches Recht sind zwei Pflichtveranstaltungen, drei Wahlveranstaltungen und zwei Seminare zu belegen.
Als Prüfungsleistungen sind zu erbringen:
Eine Klausur in einer Pflichtveranstaltung. Es ist möglich, in beiden Pflichtveranstaltungen je eine Klausur zu schreiben. Es zählt dann die bessere Klausur.
Eine Klausur in einer Wahlveranstaltung. Es können in bis zu drei Wahlveranstaltungen Klausuren geschrieben werden. Es zählt die beste Klausur.
Eine häusliche Arbeit, die im Rahmen eines Seminars angefertigt wird.
Eine mündliche Leistung („Kolloquium“), die im Rahmen eines anderen Seminars auf Grundlage eines Diskussionspapiers erbracht wird.
Pflichtveranstaltungen
Als Pflichtveranstaltungen sind die Vorlesungen „Strukturen des Verfassungsrechts“ (regelmäßig im Wintersemester) und „Strukturen des Verwaltungsrechts“ (regelmäßig im Sommersemester) zu belegen.
Die Veranstaltungen zielen auf ein vertieftes Verständnis der Grundlagen des Öffentlichen Rechts und seiner Wissenschaft. Sie sind besonders forschungsnah ausgerichtet und ermöglichen so eine kritische Stoffdurchdringung. Sie sind zudem typischerweise lektürebasiert. d.h. vor den jeweiligen Vorlesungseinheiten werden Texte zur Verfügung gestellt, die die Diskussionsgrundlage der jeweiligen Einheit bilden.
Am Ende jeder Pflichtveranstaltung wird eine Abschlussklausur angeboten. Als Prüfungsleistung muss mindestens eine der Abschlussklausuren absolviert und eingebracht werden. Es ist möglich, in beiden Veranstaltungen an der Abschlussklausur teilzunehmen. In diesem Fall wird die bessere Klausur gezählt.
Wahlveranstaltungen
Wahlfächer bilden die Breite des Öffentlichen Rechts ab und erstrecken sich vom Völkerrecht über das Unionsrecht auf eine Vielzahl von Vorlesungen zu Querschnittsgebieten wie etwa dem Umweltrecht (inklusive Klimaschutzrecht) und dem öffentlichen Wirtschaftsrecht, aber auch hin zum Schulrecht und zum Religionsverfassungsrecht. Damit bietet der Schwerpunkt einerseits eine vertiefte Ausbildung in den Grundstrukturen des Öffentlichen Rechts und ermöglicht andererseits, das eigene Studienprofil individuell nach Interessen und Neigung zuzuschneiden.
Zu den Wahlfächern gehören u.a.
- Umwelt- und Planungsrecht Allgemeiner Teil
- Umwelt- und Planungsrecht Besonderer Teil
- Öffentliches Wirtschaftsrecht
- Telekommunikationsrecht
- Regulierungsrecht
- Energierecht
- Religionsverfassungsrecht
- Kommunalverfassungs- und Kommunalfinanzrecht
- Schulrecht
- Dienstrecht
- Internationales Wirtschaftsrecht
- Verfassungsvergleichung
- Strukturen des Europarechts
- Völkerrecht I
- Völkerrecht II
- EMRK-Recht
- History of Human Rights
- Current Developments in Global Human Rights Law
- International Human Rights Protection
Eine Wahlveranstaltung kann zudem durch eine Grundlagenveranstaltung absolviert werden, die als Schwerpunktveranstaltung ausgewiesen ist (namentlich Allgemeine Staatslehre, Verfas-sungsgeschichte, Ökonomie und Recht, Grundzüge der Rechtstheorie und Methodenlehre, Rechtssoziologie).
Es sind (mindestens) drei Wahlfächer zu belegen.
Als Prüfungsleistung muss mindestens in einer der Wahlveranstaltungen eine Abschlussklausur absolviert und eingebracht werden. Es ist möglich, in bis zu drei Wahlveranstaltungen an der Abschlussklausur teilzunehmen. In diesem Fall wird die beste Klausur gezählt.
Im Wahlveranstaltungsbereich können im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen bei Gleichwertigkeit auf Antrag hin anerkannt werden.
Häusliche Arbeit und mündliche Leistung
Im Rahmen des Schwerpunktbereichs 6 sind zwei Seminare zu belegen, in denen unterschiedliche Prüfungsleistungen zu erbringen sind.
In einem Seminar ist eine häusliche Arbeit anzufertigen.
In einem anderen Seminar ist eine mündliche Leistung („Kolloquium“) zu erbringen. Die mündliche Leistung ist ein Seminarvortrag. Zulassungsvoraussetzung zu diesem ist die Einreichung eines Diskussionspapiers (ca. 15 Seiten, mit Fußnoten), das es den jeweiligen Seminarbetreuer:innen ermöglicht, zu beurteilen, ob der Vortrag selbstständig erarbeitet wurde.
Die Einzelheiten der Seminargestaltung legen die jeweiligen Seminarbetreuer:innen fest.