Im Schwerpunktbereich 6 stehen die Grundfragen des Öffentlichen Rechts im Mittelpunkt und damit die Grundlagen der rechtlichen Beziehungen von Individuen, Gemeinschaft und Staat(en).
Der Schwerpunktbereich hat das Ziel, die Kenntnisse im Öffentlichen Recht zu vertiefen und zu verbreitern. Die beiden Pflichtveranstaltungen – Strukturen des Verfassungsrechts und Strukturen des Verwaltungsrechts – widmen sich Grundfragen des Öffentlichen Rechts und zielen so auf ein vertieftes Verständnis rechtlicher Fragen sowie der wissenschaftlichen Debatten rund um das Öffentliche Recht. Die Wahlfächer bilden die Breite des Öffentlichen Rechts ab und erstrecken sich vom Völkerrecht über das Unionsrecht auf eine Vielzahl von Vorlesungen zu Querschnittsgebieten wie etwa dem Umweltrecht (inklusive Klimaschutzrecht) und dem öffentlichen Wirtschaftsrecht (mit Spezialveranstaltungen zu ausgewählten Bereichen wie dem Regulierungsrecht), aber auch hin zum Schulrecht und zum Religionsverfassungsrecht. Damit bietet der Schwerpunkt einerseits eine vertiefte Ausbildung in den Grundstrukturen des Öffentlichen Rechts und ermöglicht Ihnen andererseits, Ihr Studienprofil individuell nach Ihren Interessen und Neigung zuzuschneiden.