Bericht 2025

Im Jahr 2025 arbeiteten die Teilnehmenden in New York erneut mit Human Rights First zusammen. In diesem Jahr betrafen die Pro-Bono Projekte besonders aktuelle Themen.

Eine Gruppe führte eine Recherche zu Menschenrechtsverletzungen, die sich aus der Inhaftierung von aus den USA abgeschobenen Venezolaner*innen in das Hochsicherheitsgefängnis in El Salvador (CECOT) ergeben, durch. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, inwieweit diese Inhaftierung gegen Rechte aus der Amerikanische Menschenrechtskonvention (AMRK) verstößt. Zudem untersuchten die Studierenden, ob die festgestellten Verletzungen zu einem nicht wiedergutzumachenden Schadens führen könnten – was eine Verletzung des Non-Refoulement-Prinzips aus Art. 33 Abs. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention sowie des Rechts auf Leben aus Art. 4 Abs. 3 AMRK darstellen würde.

Seit dem 20. Januar 2025 überstellt die US-Regierung Migrant*innen aus den USA nach Costa Rica und Panama ohne dass diese zuvor Ausweisungsunterlagen unterzeichnen oder einen Asylantrag stellen können. Da es sich hierbei um ein bisher beispielloses Vorgehen handelt, stellen sich in diesem Kontext auch neue rechtliche Fragen. Die zweite Gruppe beschäftigte sich mit den Pflichten von Drittstaaten die in diese im Kontext von Transferabkommen bestehen. Die beteiligten Studierenden untersuchten die menschenrechtlichen Verpflichtungen der Aufnahmestaaten, insbesondere wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der überweisende Staat seinen Pflichten in Bezug auf Zugang zu Asylverfahren und das Non-Refoulement-Prinzip nicht nachgekommen ist.

Das Campus-Leben an der Columbia Law School mitzuerleben und einen Einblick in eine amerikanische Universität "von innen" zu erlangen, war eine spannende Erfahrung für die Teilnehmenden. Die Studierenden hatten die Gelegenheit an Veranstaltungen und Lunch Talks der Columbia Law School teilzunehmen, die vielfältige Einblicke in aktuelle rechtliche Themen boten. Besonders tiefgehende Einblicke ermöglichte die Diskussionsrunden mit Prof. Elora Mukherjee zur aktuellen US-Migrationspolitik sowie zur Rolle universitärer Legal Clinics im Bereich Menschenrechtsarbeit.

Eine der wesentlichen Erkenntnis, die wir aus dem Austausch mit nach Deutschland nehmen, ist die Relevanz von Menschenrechtsarbeit in Zeiten von democratic backsliding: In Gesprächen mit US-amerikanischen Menschenrechtsorganisationen wurde deutlich, wie sehr sich ihre Arbeitsbedingungen seit der Rückkehr der Trump-Regierung durch politischen Druck und Ressourcenknappheit verschärft haben. Die daraus resultierenden Erfahrungen von Ohnmacht und Bedrängnis führten uns erneut vor Augen, wie wichtig der Einsatz für Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte ist – nicht nur in den USA, sondern auch mit Blick auf Entwicklungen in Europa.

 

Eindrücke der Studierenden

"Das Austauschprojekt war für mich eine der wertvollsten Erfahrungen, die ich im Rahmen meines bisherigen Studiums machen durfte. Die migrationsrechtliche Realität in den USA zu begreifen war stellenweise frustrierend und ernüchternd, zugleich aber unglaublich inspirierend: In einem Kreis engagierter Kommiliton:innen gemeinsam für eine progressive Rechtswissenschaft einzustehen, hat mir eindrücklich gezeigt, wie wirkmächtig das Jurastudium sein kann! Die Eindrücke aus Hamburg und New York sind welche, die ich noch ganz lange mit mir tragen werden." Suin Asya Baltacı, Teilnehmerin 2025

"Mich hat beeindruckt, wie engagiert sich die Studierenden, Migrationsanwältinnen und Aktivistinnen, die wir kennenlernen durften, gegen die Einschüchterungstaktiken der Trump-Administration einsetzen. Deshalb war die Forschungsarbeit für Human Rights First auch nicht nur rechtlich interessant, sondern hat mir durch ihre praktische Relevanz einen neuen Blick auf Legal Research eröffnet." Paula Küppers, Teilnehmerin 2025