Anmeldung zur Bachelorarbeit

Informationen zur Bachelorarbeit, insbesondere einen detaillierten Leitfaden zur Anmeldung dieser, finden Sie hier. Das für die Anmeldung benötigte Formular finden Sie hier

Es besteht die Wahlmöglichkeit, die Bachelorarbeit/mémoire de licence in Münster oder in Lyon betreuen zu lassen. Es gelten die Anforderungen der jeweiligen Prüfungsordnungen – auf eventuelle minimale Abweichungen, insb. im Umfang wird hingewiesen. Die Arbeit ist in dem Rechtsgebiet (Zivilrecht oder Öffentliches Recht) zu schreiben, in dem der Schwerpunkt in Lyon gewählt wurde. Bitte beachten Sie die Anmeldeformulare und beachten Sie, dass eine Anmeldung über das Anmeldeformular sowie über CMS 12 Wochen vor Abgabedatum erfolgen muss. Im Leitfaden sind zudem die Möglichkeiten der Betreuung in einem Seminar oder als individuelle Betreuung beschrieben. Das späteste Abgabedatum bestimmt die Uni Lyon einheitlich für Arbeiten in Münster und Lyon zwecks früher Noteneintragung in Lyon.

Die Arbeit kann nur in der L3 geschrieben werden, eine Bearbeitung, z.B. im Rahmen eines vorherigen ERASMUS-Semesters in Lyon kann auch dann nicht erfolgen, wenn 120 LP erbracht worden sind. Dies ist eine Vorgabe der Uni Lyon; es ist allein das Ablegen einer Seminararbeit im Schwerpunkt 10 an der Universität Münster möglich. Eine Anrechnung für den Bachelor ist nicht möglich.

Für die Anrechnung als Schwerpunktseminararbeit im Staatsexamensstudiengang ist zusätzlich eine mündliche Leistung notwendig. Zwar kann diese grundsätzlich in jedem Seminar der juristischen Fakultät im Sommersemester erbracht werden, allerdings wird im Seminar von Prof. Sydow darauf geachtet, dass dieser Termin möglichst im September liegt, damit die Studierenden aus Lyon zurück sind und in Präsenz teilnehmen können. Bitte beachten Sie, dass ein Ablegen der mündlichen Leistung im SoSe, in dem Sie sich zuvor in Lyon befunden haben, nur möglich ist, wenn Sie an der Universität Münster nicht beurlaubt sind.