Bachelor Deutsches und Französisches Recht

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät bietet seit dem Wintersemester 2022/23 einen Bachelorstudiengang zum Deutschen und Französischen Recht in Kooperation mit der Universität Lyon 3 an. Der Studiengang wird durch die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) gefördert.

Durch den Doppelstudiengang erhalten die Studierenden bereits von Studienbeginn an einen einmaligen Einblick in die Gemeinsamkeiten und Unterschiede des deutschen und französischen Rechtssystems. Sie durchdringen nicht nur ihre nationale Rechtsordnung, sondern erwerben Kompetenzen im Umgang mit verschiedenen Rechtssystemen. Diese rechtsvergleichenden Fähigkeiten sind in der heutigen juristischen Arbeitswelt im europäischen und internationalen Kontext unverzichtbar und stellen eine hervorragende Qualifizierung für eine spätere Tätigkeit in diesen Bereichen dar.

Informationen zum französischen Teil des Studiengangs finden Sie hier.

 

Kontakt

Studiengangskoordination Doppelstudiengang Deutsches und Französisches Recht
Lehrstuhl für Europäisches Verwaltungsrecht
Universitätsstr. 14-16
48143 Münster
Tel.: +49 251-8321750 (montags bis freitags von 8.30-12.15 Uhr und während der Sprechstunden)      
studium.dfr@uni-muenster.de       

Präsenz- und Telefonsprechstunde
Die Sprechstunden werden individuell nach Absprache vereinbart.
Natürlich können Sie sich auch jederzeit mit ihren Fragen per E-Mail an uns wenden. Wir antworten Ihnen zeitnah oder vereinbaren einen persönlichen Telefon- oder Zoom-Termin.

Fachstudienberatung Rechtswissenschaften: 
Studieninformationszentrum
Universitätsstraße 14-16
48143 Münster
Tel.: +49 251-8322750
siz@uni-muenster.de

Zentrale Studienberatung
Botanicum - Haus des Studiums
Schlossgarten 3
48149 Münster
zsb@uni-muenster.de

Offene Sprechstunde: Mo. u. Mi. 14-16 Uhr, Di. u. Do. 10-12 Uhr
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Warum sollte man den Doppelstudiengang Deutsches und Französisches Recht studieren?