Herr Krumm hat für den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages NRW ein Gutachten zur Grundsteuer erstellt. Das Gutachten finden Sie hier.
Es klärt sich zunehmend, welches Bundesland welches Grundsteuermodell verwenden will. Sobald sich alle Bundesländer entsprechend erklärt haben, wird auch der Kommentar Krumm/Paeßens, Grundsteuergesetz in den Druck gehen.
Auf dem 11. Potsdamer Steuertag am 11. November 2019 referierte Prof. Krumm zu dem Thema "Die Verantwortungsteilung zwischen dem Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung in Zeiten der Digitalisierung".
Prof. Krumm schrieb zu dem Thema "Das Problem mit der Grundsteuer" einen Beitrag in der Frankfurter Rundschau.
Auf dem Hochschullehrer-Symposium des Bundesfinanzhofs am 26.3.2019 in München hielt Prof. Krumm zu dem Thema „Vorlagepflicht und Vorlagepraxis" einen Vortrag.
Auf dem Deutschen Insolvenzverwalterkongress am 9.11.2018 referierte Prof. Krumm zu dem Thema „Sanierungsgewinnbesteuerung".
Bei der HLBS-Jahrestagung am 25.10.2018 hielt Prof. Krumm einen Vortrag zu dem Thema „Grenzüberschreitende landwirtschaftliche Betriebe".
Zum 15. Finanzgerichtstag am 22.01.2018 referierte Prof. Krumm zu dem Thema „Steuervollzugsdefizite in der Eigenverwaltung“.
Am 19.09.2017 nahm Prof. Krumm an der Jahrestagung der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft in Wien teil und hielt dort einen Vortrag zu dem Thema „Verfahrensrechtliche Aspekte steuerlicher Behilferegelungen“.
Anlässlich der 63. Berliner Steuergespräche am 24.06.2017 hielt Prof. Krumm einen Impulsvortrag und nahm an der Podiumsdiskussion zum Thema "Steuerpolitische Ziele der parteien im Vorfeld der Bundestagswahl teil.
Am 02.06.2017 hielt Prof. Krumm auf der 2. Jahrestagung des Hamburger Kreises für Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht einen Vortrag zur Sanierungsgewinnbesteuerung nach § 3a EStG n.F.
In Kooperation mit dem Finanzgericht Münster fand am 27.04.2017 eine von Prof. Krumm organisierte Veranstaltung zu den Herausforderungen der digitalen Betriebsprüfung statt.
Im Rahmen des Moot Court Seminars, das zur Vorauswahl zum BFH Moot Court genutzt wurde, konnten in die teilnehmenden Studierenden ihre Argumentationsfähigkeiten vor dem Moot Court Senat des Finanzgericht Münster beweisen.
Im ersten Kriminalwissenschaftlichen Kolloquium des Wintersemesters 2016/17 erörterte Prof. Krumm den aus seiner Sicht problematischen Zustand des gegenwärtigen Steuerstrafrechts und Möglichkeiten einer grundlegenden Neuorientierung.
Oktober 2016
Herr Prof. Krumm hat den Ruf der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf auf eine Professur für Unternehmenssteuerrecht und Öffentliches Recht abgelehnt und das Bleibeangebot der Juristischen Fakultät an der Westfälischen Wilhelms-Universität angenommen.