Forschungsschwerpunkte

  • Römisches Recht

  • Römische Rechtsgeschichte und Kultur

  • Europäische Rechtsgeschichte

  • Rechtsvergleichung (besonders Sachenrecht)

  • Römisches Recht und Rhetorik

  • Juristische Epigraphik (lateinisch)
     

Prof. Daalders Forschungsinteresse richtet sich vor allem auf das Römische Recht und die Römische Rechtskultur. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf imperialer Justizverwaltung (einschließlich Gesetzgebung und Rechtsprechung), Verwaltungsrecht (besonders der römische fiscus) und juristischer Fachschriftstellerei. Ihre Arbeit lässt sich einem Forschungsansatz zuordnen, der 'Recht und Gesellschaft' in einem weiten Sinne untersucht. Sie legt den Schwerpunkt auf die Frage, wie das Recht, die Institutionen des Rechts und die juristische Literatur auf die Gesellschaft einwirkten und vice versa. Gegenwärtige Forschungsprojekte umfassen die Reskripte Kaiser Caracallas, die historische Entwicklung des Vorabentscheidungsverfahrens (consultatio ante sententiam) und die oratio principis während der ersten drei Jahrhunderte n. Chr.

 

Aktuelle Projekte

 

Dissertationen

Jana Bertelt, De adtemptata pudictia. Die Strafbarkeit von „Catcalling“ im Lichte des römischen Ehrenschutzes

Das Forschungsvorhaben beschäftigt sich mit der aktuellen juristischen sowie gesellschaftspolitischen Debatte rund um die Kriminalisierung von Catcalling, d.h. von Formen sexueller Belästigung ohne physischen Kontakt. Der Frage nach der Notwendigkeit einer Strafbarkeit wird sich dabei aus historischer Perspektive genähert und beginnt im römischen Recht, das eine Sanktionswürdigkeit für vergleichbare Verhaltensweisen bereits kannte. Es wird der weitere historische Verlauf dieser Tatbestände untersucht und schließlich ein historisches Argument entwickelt, das für oder gegen die Kriminalisierung von „Catcalling“ spricht.

Niklas Köhne, consultatio et relatio. Die Entwicklung des Vorlageverfahrens im römisch-kanonischen Recht, 1100–1400

Zweifelt ein Richter bei der Anwendung oder Auslegung von Recht, und ist dieser Zweifel entscheidungserheblich, kann er einen höheren Richter um Rat bitten (vgl. heute Art. 267 AEUV). Im rechtsvielfältigen mittelalterlichen Westeuropa untersuchen legistische und kanonistische Rechtswissenschaftler, wie ein solches Bitten um Rat rechtlich ausgestaltet werden kann, und entwickeln in Auseinandersetzung mit Texten aus der klassischen römischen Rechtswissenschaft und der Rechtsetzung und Rechtsprechung der Päpste die Institute der relatio und consultatio. Dabei bezeichnet relatio das Bittgesuch des Unterrichters und consultatio das Antwortschreiben des Oberrichters. Die Bedeutung der consultatio wird von zeitgenössischen Quellen immer wieder betont, insbesondere die consultationes der Päpste im Früh- und Hochmittelalter – viele päpstliche consultationes haben Eingang in das Corpus juris canonic gefunden. Ich frage mich nun, wie relatio und consultatio in den Rechtswissenschaften und in der Rechtspraxis ausgebildet worden sind, worum die Unterrichter um Rat gebeten haben, und, ob der Papst diese Gelegenheit nutzte, um statt Rechtsvielfalt Rechtseinheit zu erzeugen. Hierzu lese ich zeitgenössische rechtswissenschaftliche und rechtspraktische Texte – insbesondere die Literatur des ordo iudiciorum, Durandus und Hostiensis –  und analysiere ausgewählte relationes an und consultationes von Päpsten. Die rechtshistorische Forschung hat sich bis dato sehr spärlich mit diesen Instituten auseinandergesetzt; ich möchte diese Forschungslücke füllen.

Ward Strengers, The implied pledge of the Roman fiscus (provisional title; 2023-2026)