Die Ringvorlesung „Recht kritisch denken” widmete sich im Sommersemester 2025 feministischen, postkolonialen, materialistische und soziologischen Perspektiven auf die Rechtswissenschaft.
Die Grundlagenveranstaltung richtet sich an Studierende in der Zwischenprüfung, Schwerpunkt Studierende, sowie an die Studierenden der Zweifach-Bachelor-Programme.
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Ist die Rechtswissenschaft eine Wissenschaft? Eine wissenschaftstheoretische Perspektive legt nahe, das nur unter einigen Voraussetzungen zu bejahen. Umso voraussetzungsvoller ist die Behauptung, es könne eine „kritische Rechtswissenschaftstheorie“ geben. Sie erhärten erfordert zunächst, die wissenschaftstheoretischen Anforderungen an kritische Theoriearbeit zu identifizieren. Aber auch die wissenschaftspolitische Programmatik der kritischen Theorie und die gesellschaftlichen Kontexte der Frankfurter Schule gilt es zu berücksichtigen. Der Identifikation und Entfaltung eben dieser Kontexte und Vorbedingungen wird sich die Veranstaltung widmen. Sie unternimmt ausgehend davon einen Streifzug durch die rechtswissenschaftliche Denklandschaft und fragt exemplarisch nach Ansätzen „kritischer Theoriepraxis“.
Prof. Dr. Bettina Rentsch ist seit 2022 Juniorprofessorin für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Freien Universität Berlin. Sie studierte Rechtswissenschaften und klassische Philologie (Latinistik) in Würzburg, Freiburg und Genf und machte einen Master of Law an der University of Michigan, Ann Arbor. Während ihres Referendariats absolvierte Sie unter anderem Stationen im Bundesministerium der Justiz und im Kabinett der Generalanwältin beim Gerichtshof der Europäischen Union und arbeitete anschließend als Rechtsanwältin im Berliner Büro der Kanzlei Hengeler Mueller.
Kritisches Denken im Recht bezieht sich auf die Analyse rechtlicher Normen und deren Auswirkungen, z. B. in Bereichen wie strafrechtlicher Bekämpfung von sexualisierter Gewalt, Umweltschutz oder Asylpolitik. Die materialistische Rechtskritik geht weiter, indem sie diese Probleme in eine strukturelle Analyse der Rechtsform integriert. Sie betrachtet, wie Sprache, Akteure, Verfahren und Institutionen des Rechts eine eigene Wirklichkeit schaffen, die Individuen entfremdet und soziale Ungleichheiten verstärkt. Laut dieser Perspektive stabilisiert das bestehende System das liberale Recht, und Reformen einzelner Normen führen zu einer Perpetuierung des bestehenden Herrschaftssystems. Eine nachhaltige Veränderung kann daher nur durch eine radikale Neukonzeptualisierung der Organisation unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens herbeigeführt werden. In dieser Einheit wollen wir die Grundlagen der materialistischen Rechtskritik im Anschluss an Karl Marx und Jewgenij Paschukanis, sowie neuere Ansätze von Sonja Buckel und Christoph Menke kennenlernen und Alternativen zum bestehenden Recht untersuchen.
Daria Bayer ist Habilitandin am Lehrstuhl für Strafrecht, Rechtsphilosophie/Rechtstheorie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Sie forscht zum materiellen Strafrecht, der Strafprozessordnung und zur materialistischen Rechtskritik unter Einbeziehung interdisziplinärer Perspektiven wie "Recht und Literatur". In ihrer preisgekrönten Dissertation "Tragödie des Rechts", teilweise als Theaterstück verfasst und inszeniert, versucht sie, die Grenzen zwischen Recht und Theater aufzubrechen und neue Zugänge zum Recht zu ermöglichen.
Ist Prostitution eine Form selbstbestimmter Erwerbsarbeit – oder Ausdruck patriarchaler Ausbeutung? Die feministische Debatte über (heterosexuelle) „Prostitution“ respektive „Sexarbeit“ ist von starken Gegensätzen geprägt: Während liberale Feminist:innen für eine rechtliche und gesellschaftliche Anerkennung von Sexarbeit als Beruf plädieren, fordern abolitionistische Positionen deren Abschaffung als Form geschlechtsspezifischer Unterdrückung. Während die einen Sexarbeit als legitime Form der Erwerbsarbeit begreifen und die Autonomie von Frauen betont, kritisiert die abolitionistische Position Prostitution als Ausdruck sowie Säule patriarchaler und kapitalistischer Ausbeutungs- und Unterdrückungsverhältnisse. Wie verhandeln diese Strömungen das Spannungsfeld zwischen individueller Freiheit und struktureller Gewalt? Und welche Rolle spielt das Recht dabei?
Nadja Habibi ist ehemalige Stipendiatin der Rosa-Luxemburg-Stiftung und arbeitet seit ihrem Masterabschluss als Sozialarbeiterin in einem Frauenhaus. Zudem ist sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Lehrbeauftragte in Hamburg tätig. Sie hat unter anderem zum Thema Prostitution und Feminismus veröffentlicht, ist aber vor allem auch politische Aktivistin.
Das Grundgesetz enthält mit dem Artikel 15 einen bisher ungehobenen Schatz. Die Ermächtigung zur Sozialisierung relevanter Teile der Wirtschaftsordnung lässt sich als Grundrecht auf Entprivatisierung deuten, das allerdings nur das Parlament oder der Volksgesetzgeber verwirklichen dürfen. Das ist grundrechtstheoretisch ein interessanter Sonderfall, der sich explizit gegen private Macht richtet. Es ist aber auch politisch-gesellschaftlich von zunehmender Bedeutung, da es den demokratischen und sozialökologischen Umbau der Wirtschaft erleichtern könnte.
Tim Wihl war wissenschaftlicher Mitarbeiter und Vertretungsprofessor im öffentlichen Recht und Grundlagen des Rechts sowie Gastprofessor in politischer Theorie. Derzeit ist Mitarbeiter an der Uni Erfurt. Er hat Bücher zur Grundrechtstheorie ("Aufhebungsrechte") und zum Recht auf politischen Protest ("Wilde Demokratie") veröffentlicht.
Das europäische Flüchtlingsrecht basiert auf Grundsätzen wie Schutz und Nicht-Diskriminierung. Doch spiegelt das deutsche Asylverfahren diese Prinzipien wider, wenn queere Menschen Schutz suchen? Ilka Quirling beleuchtet die strukturellen Widersprüche zwischen verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben und der Realität queerer Menschen im Asylverfahren – von der Ankunft über die Anhörung bis zur Gerichtsverhandlung.
Welche Herausforderungen entstehen durch heteronormative Vorstellungen in der Rechtsprechung? Wie beeinflussen sie die Chancen auf Schutz? Und wie könnte ein Asylverfahren aussehen, das den rechtlichen Grundsätzen tatsächlich gerecht wird? Eine kritische Auseinandersetzung mit den Grenzen und Möglichkeiten des Systems – und ein Plädoyer für eine gerechtere Asylpraxis.
Ilka Quirling ist seit 25 Jahren als Anwältin tätig und hat sich als Fachanwältin für Migrations- und Strafrecht insbesondere auf die Vertretung queerer Menschen spezialisiert, die von Zwangsvertreibung betroffen sind. In ihrer Arbeit setzt sie sich für jene ein, die täglich mit heteronormativen Zuschreibungen sowie einem bürgerlichen Sexual- und Familienverständnis konfrontiert werden. Darüber hinaus vertritt sie queere Menschen im rassistischen und queerfeindlichen Umgang mit Polizei, Migrationsbehörden, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie Familiengerichten und publiziert regelmäßig zur intersektionalen Wirkweise von Heteronormativität, Klasse und Rassismus im Migrations-, Asyl- und Abstammungsrecht. 2023 gründete sie das Hamburger Projekt Artikel 21, das für ein sicheres Asylverfahren für queere Personen ab dem ersten Tag ihres Verfahrens in Deutschland kämpft. Ihr zentrales Anliegen ist der gemeinsame Widerstand gegen geschlechtliche Vorannahmen und normative Vorstellungen von Sex und Gender – mit dem Ziel, Räume für Selbstbestimmung und Autonomie zu schaffen.
Über Femizide wird seit einigen Jahren in Deutschland intensiv diskutiert. Kritisiert wird dabei auch der Umgang der Strafgerichte mit geschlechtsspezifische Frauentötungen. Der Gesetzgeber hat kürzlich erst auf diese Kritik reagiert und eine Ergänzung der allgemeinen Strafzumessungsnorm um „geschlechtsspezifische Bewegründe und Ziele des Täters“ veranlasst, doch einigen geht diese Reform nicht weit genug: Sie fordern einen eigenen Femizid-Straftatbestand oder eine grundlegende Reform des Mordtatbestands. Die Podiumsdiskussion soll verschiedene Perspektiven aus dem Völkerstrafrecht, der Kriminologie und der Strafrechtspraxis zusammenbringen und über das Konzept des Femizids, die aktuelle Rechtslage und Rechtsprechungspraxis sowie mögliche Reformvorschläge diskutieren.
Prof. Dr. Leonie Steinl, LL.M. (Columbia) ist Juniorprofessorin für Strafrecht, Internationales Strafrecht und Interdisziplinäre Rechtsforschung sowie Leiterin der DFG-geförderten Emmy-Noether-Nachwuchsforschungsgruppe "Angriffe auf das Anderssein" an der Universität Münster. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Strafrecht und Strafprozessrecht, einschließlich ihrer internationalen und interdisziplinären Bezüge, sowie der Rechtsvergleichung. Schwerpunktmäßig forscht sie dabei zu den Themen Strafrecht und Geschlecht, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Hasskriminalität und Hassrede sowie Völkerstrafrecht.
Dr. Jara Streuer studierte Jura in Berlin, Norwich (UK) und Münster. Sie ist seit 2018 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Internationales Strafrecht (Prof. Dr. Moritz Vormbaum) an der Universität Münster und promovierte zu dem Begriff "Feminizid" und seinen völkerstrafrechtlichen Bezügen. Jara Streuer war Co-Organisatorin der ersten Sommerakademie Feministische Rechtswissenschaft in Münster mit und ist Mitglied der Strafrechtskommission des Deutschen Juristinnenbundes.
Rainer Drees ist seit 1995 Richter im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Ab 1998 war er Richter am Landgericht Düsseldorf, von 2003 bis 2006 Richter im Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Seit 2006 ist er Vorsitzender Richter am Landgericht Düsseldorf, wo er in der Schwurgerichts- und Jugendkammer tätig ist.
Dr. Julia Habermann studierte Soziologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Philipps-Universität Marburg. Ihre Dissertation „Partnerinnentötungen und deren gerichtliche Sanktionierung“ verfasste sie an der Ruhr-Universität Bochum. Derzeit ist sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Kriminologie der Ruhr-Universität Bochum. Ihre Dissertation wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem Deutschen Studienpreis der Körber-Stiftung, dem GdF-Preis für hervorragende interdisziplinäre Dissertationen sowie dem Wilhelm-Hollenberg-Preis.
Aus einer postkolonialen und demokratietheoretischen Perspektive diskutiert der Vortrag, wie Solidarität im europäischen Migrationsdiskurs aufgerufen wird: Solidarität dient als Schlagwort der politischen Praxis ziviler Seenotretter*innen. Sie wird jedoch auch von rechtsautoritären Gruppen aufgerufen, um anti-migrantische Ressentiments zu schüren. Darüber hinaus werden die Solidaritätspraktiken der zivilen Seenotrettung (ZSNR) nicht nur von rechts dämonisiert, sondern auch durch EUropäische Gesetzgebungen kriminalisiert. Während die Solidaritätsanrufungen der Rechten nationalistische, koloniale und rassistische Tropen reproduziert und EUropa Solidarität nur als ökonomischen Verteilungsmechanismus kennt, zielt die Solidaritätspraxis der ZSRN auf die Demokratisierung der EUropäischen Demokratie. In dem die ZSNR die Kolonialität des EUropäischen Migrationsregimes sowie die eigene Positionierung hinterfragt, macht sie die anwährende Produktion rassifizierter Ungleichheit sichtbar und kämpft für ein solidarisches Miteinander über jegliche Grenzen hinweg.
Mareike Gebhardt ist habilitierte Politikwissenschaftlerin. Sie leitet die Forschungsgruppe „Zivile Seenotrettung als Kristallisationspunkt des Streits um Demokratie“ (ZivDem), die an den Universitäten Münster und Bonn angesiedet ist und von der Gerda Henkel Stiftung finanziert wird. Mareike Gebhardt wurde mit einer Arbeit zum europäischen Migrations- und Grenzregime an der Universität Marburg 2023 habilitiert. Zuvor arbeitete sie u.a. als Wissenschaftlicher Mitarbeiterin am Institut für Politikwissenschaft an der Universität Münster, als Postdoc am DFG Graduiertenkolleg „Präsenz und implizites Wissen“ der FAU Erlangen-Nürnberg sowie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Regensburg, an der sie 2014 mit einer Dissertation zur Demokratietheorie Hannah Arendts und Jürgen Habermas‘ promoviert wurde. Mareike Gebhardt interessiert sich vor allem für die Produktion von Alterität in liberalen Demokratien aus der Perspektive der Politischen Theorie. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in der radikalen Demokratietheorie, der Postkolonialen Theorie sowie der feministischen Theorie.
Details folgen.
Fabian Endemann ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Internationales Öffentliches Recht und Internationalen Menschenrechtsschutz an der Universität Münster (Prof. Dr. Nora Markard). Er studierte Rechtswissenschaften und Philosophie und promoviert zur neueren Menschenrechtsgeschichte.
Das Umweltrecht rückt zunehmend in den Fokus wissenschaftlicher und politischer Diskussionen. Von Vorteil ist dabei ein Verständnis der historischen Grundlagen und der Entwicklung des Umweltrechts und der Umweltrechtswissenschaft. Auf diese Weise können bspw. auch aktuelle, den Diskurs prägende Herausforderungen des Umweltrechts eingeordnet werden. Unter Berücksichtigung kritischer Impulse soll so eine Einführung in die Geschichte und die Herausforderungen des Umweltrechts gegeben werden.
Daniel Ehmann, geboren 1996; Studium der Rechtswissenschaft in Münster und Zürich; 2021 Erste Juristische Prüfung; Seit 2022 wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Institut für Umwelt- und Planungsrecht, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Verwaltungsrecht (Prof. Dr. Patrick Hilbert) der Universität Münster.
Das Strafrecht spielt eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung sog. Hasskriminalität. Gleichzeitig ist die strafjustizielle Praxis von diskriminierenden Vorurteilen, etwa im Bereich der Verfolgung von geschlechtsspezifischen und rassistischen Straftaten, geprägt. Somit nimmt das Strafrecht eine ambivalente Rolle ein. Die Vorlesung wird einen Überblick über den strafrechtlichen Rahmen der Bekämpfung von sog. Hasskriminalität geben und sich kritisch, und unter Einbeziehung rechtsvergleichender Erkenntnisse, mit Fragen der Möglichkeiten und Grenzen der strafrechtlichen Aufarbeitung von diskriminierender Kriminalität auseinandersetzen.
Prof. Dr. Leonie Steinl, LL.M. (Columbia) ist Juniorprofessorin für Strafrecht, Internationales Strafrecht und Interdisziplinäre Rechtsforschung sowie Leiterin der DFG-geförderten Emmy-Noether-Nachwuchsforschungsgruppe "Angriffe auf das Anderssein" an der Universität Münster. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Strafrecht und Strafprozessrecht, einschließlich ihrer internationalen und interdisziplinären Bezüge, sowie der Rechtsvergleichung. Schwerpunktmäßig forscht sie dabei zu den Themen Strafrecht und Geschlecht, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Hasskriminalität und Hassrede sowie Völkerstrafrecht.
Antonia Vehrkamp ist wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin der Emmy Noether-Nachwuchsforschungsgruppe „Angriffe auf das Anderssein. Sie hat Rechtswissenschaften in Bonn, Sevilla und Berlin studiert. Ihr Forschungsinteresse gilt insbesondere der interdisziplinären Rechtsforschung, der kritischen Strafrechtstheorie und der feministischen Rechtswissenschaft.
Hannah Kuhn ist seit März 2024 wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin der Emmy Noether-Nachwuchsforschungsgruppe „Angriffe auf das Anderssein – Eine strafrechtswissenschaftliche Untersuchung identitätsbegründeter Straftaten“. Sie absolvierte ihr Jura Studium an der Humboldt-Universität zu Berlin und interessiert sich vor allem für feministischen Rechtswissenschaft, dem Völkerstrafrecht und der Rechtsgeschichte.
Rechtskritik basiert nicht nur auf abstrakten theoretischen Annahmen, sondern ist auch eine Praxis. Das möchte ich anhand einer Rechtsprechungsanalyse demonstrieren. Das praktische Problem, das wir uns genauer ansehen werden, ist die Gewalt-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts, die sich an Fällen der Sitzblockaden entwickelt hat. Die Sitzblockade ist ein klassisches Beispiel für eine Aktion zivilen Ungehorsams. Ein wesentliches Kriterium dieser Protestform ist seine Gewaltlosigkeit. Es ist das Kriterium, das in der öffentlichen Meinung den Ausschlag gibt, wenn über die Legitimität von Protestaktionen diskutiert wird. Doch wie die wechselhafte Rechtsprechungsgeschichte zeigt, ist das Kriterium bei genauerer Betrachtung keineswegs unproblematisch. Durch die Untersuchung dieses Fallbeispiels wird deutlich, wie eine autoritative Definition des Gewaltbegriffs bei der Auslegung von Protesthandlungen angewendet wird und delegitimierend sein kann.