
Geschichte
Die gemeinsame Bibliothek des Instituts für Rechtsgeschichte ist aus den drei Bibliotheken der früheren Institute für Römisches Recht, für Kirchenrecht und für Deutsche Rechtsgeschichte entstanden und steht den Benutzern mit ca. 65.000 Bänden zur Verfügung.
Bestand
Die Rechtshistorische Bibliothek umfasst juristische Quellen aus Antike, Mittelalter und Neuzeit sowie Literatur zu altorientalischer, griechischer, römischer, kirchlicher, deutscher und neuerer europäischer Rechtsgeschichte. Mit den Nachlässen der Romanisten Paul Koschaker (1879–1951) und Horst Heinrich Jakobs (1934–2023) sowie des Germanisten Eberhard Freiherrn von Künßberg (1881–1941) bilden drei Gelehrtenbibliotheken den Kern der romanistischen und germanistischen Bestände. Außerdem erwarten wir die Integration einer kanonistischen Privatbibliothek, mit der wir das Profil unserer Bibliothek abrunden werden. Schließlich gehören zwei große Dissertationensammlungen aus dem 17. und 18. Jahrhundert zu den Beständen der Bibliothek.
Die Rechtshistorische Bibliothek versteht sich als Archiv der rechtswissenschaftlichen Bibliotheken und nimmt Altbestände rechtshistorischer Literatur in die Bibliothek auf.