Prüfungsanmeldung im Sommersemester 2023

Prüfungsanmeldung im Sommersemester 2023

Wie melde ich mich eigentlich für meine Prüfungen an? Um hier eine Hilfestellung zu bieten, hat das Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät alle wichtigen Punkte zur Prüfungsanmeldung in diesem Semester zusammengefasst. Dabei dreht es sich nicht nur um die Klausuren. Erläutert wird auch, wie die Anmeldung zu den Seminaren erfolgen muss und was passiert, wenn Sie nicht den gewünschten Seminarplatz erhalten.

Hier geht es zu den Informationen zur Seminarrestplatzbörse

Anmeldefristen für Klausuren

Die Anmeldung zu den Semesterabschlussklausuren ist ab sofort möglich. Die Anmeldefrist endet für Klausuren an dem Montag zwei Wochen vor dem Prüfungstermin. Dies bedeutet in diesem Semester konkret:

  1. Klausurwoche (08.07 bis 15.07.2023): 26. Juni 2023
  2. Klausurwoche (17.07 bis 22.7.2023): 3. Juli 2023

Auch die Abmeldung von Klausuren muss innerhalb dieser Frist erfolgen, andernfalls ist ein Rücktritt nur auch wichtigem Grund möglich (Attest).

Hinweise zur Anmeldung zu den Klausuren

Erst- und Zweitsemesterstudierende

Studierende des ersten und zweiten Fachsemesters melden sich für die Zulassungsprüfungen der Zwischenprüfung im neuen Prüfungsverwaltungssystem Wilma III an. Hier können Sie sich mit Ihrer Nutzerkennung und dem dazugehörigen Passwort an- und bis zum Ablauf der Anmeldefrist auch wieder abmelden.

Höhere Fachsemester

Die Anmeldung zu allen anderen Prüfungen, also zu den Klausuren und Hausarbeiten nach altem Recht, aber auch für die Schwerpunktbereichsprüfung nach neuem Recht muss noch über das alte Wilma II-System erfolgen. Da WILMA II die Regeln der neuen Prüfungsordnung nicht detailgetreu abbildet, insbesondere die Pflicht- und Wahlfächer nicht richtig einordnet, lassen Sie sich davon bitte nicht irritieren und melden sich trotzdem dort an. Maßgeblich sind die Zuordnungen der Studienpläne, nicht die in WILMA II. Die Pflichtfächer (bzw. Wahlfächer) werden also als solche nach der neuen Prüfungsordnung anerkannt.

Studienort- und Studienfachwechsel

Wenn Sie das Studienfach (Bachelor zu Jura) oder den Studienort gewechselt haben, müssen Sie sich Ihre Leistungen zunächst anerkennen lassen, bevor Sie sich zu den Prüfungsleistungen anmelden können. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise des Prüfungsamts.

Anmeldung zu den Seminaren

Die Anmeldung zu den Seminaren wirft bei Studierenden regelmäßig viele Fragen auf. Daher hat das Prüfungsamt eine genaue Anleitung zusammengestellt.

Hier geht es zur Anleitung für die Seminaranmeldung

Hier also nur die wichtigsten Infos für Eilige:

Die An- und Abmeldefrist zu den Seminaren endet in jedem Semester drei Wochen vor Vorlesungsende. Für die Seminare im Wintersemester 2023/2024 bedeutet dies konkret:

Fristende Seminaranmeldung: 26. Juni 2023

Wenn Sie also in den Semesterferien zwischen dem Sommersemester 2023 und dem Wintersemester 2023/2024 eine Seminararbeit schreiben möchten, müssen Sie sich in dieser Anmeldephase für ein Seminar anmelden.

Übersicht über die Seminare im WS 2023/24

Bitte beachten Sie, dass Sie sich doppelt anmelden müssen: Einmal über Wilma II und über den Lehrstuhl oder das Institut, welches das Seminar anbietet. Hier muss eine Leistungsübersicht eingereicht werden, die Sie eigenständig in Wilma II abrufen können. Beide Anmeldungen müssen innerhalb der Frist erfolgen – also bis zum 26.06.2023.

Studierende, die Schwerpunktbereiche besuchen, in denen nur ein Seminar vorgesehen ist, absolvieren ihre Seminararbeit und die mündliche Leistung in ein- und demselben Seminar. Teilen Sie dies dem zuständigen Lehrstuhl in der Bewerbung mit. Falls Sie einen Schwerpunktbereich gewählt haben, in dem zwei Seminare vorgesehen sind, müssen Sie den Lehrstühlen und Instituten, welche die Seminare anbieten, mitteilen, ob Sie das Seminar in Form einer häuslichen Arbeit oder eines Kolloquiums absolvieren möchten.