Auslandspraktikum

Das verpflichtende Auslandspraktikum ist zwingend vor dem 4. Semester abzulegen, da im 4. Semester die mündliche Prüfung zum Praktikum stattfindet. Diese Leistung muss zwingend vor dem Wechsel nach Lyon erbracht werden. Die Praktikumsdauer für den Bachelorstudiengang beträgt mind. 3 Wochen. Um das Praktikum auch im Staatsexamensstudiengang anrechnen zu können, empfehlen wir eine Praktikumsdauer von mind. 4 Wochen außerhalb der vorlesungsfreien Zeit. Auf die Notwendigkeit, die Praktikumsbescheinigung zu stempeln (unüblich in Frankreich) weisen wir hin. Informationen zur Anrechenbarkeit von Praktika im Staatsexamensstudiengang kann nur das JPA Hamm erteilen.

Der Praktikumsbericht muss spätestens 4 Wochen vor der mündlichen Prüfung beim FFA-Büro zusammen mit dem Anmeldeformular eingereicht werden. Der späteste Termin zur Einreichung des Praktikumsberichts ist der 30.6 des jeweiligen Jahres. Nach Ende Juli finden keine mündlichen Prüfungen mehr statt. Die Prüfungstermine finden i.d.R. im April, Mai oder Juni statt. Eine Terminfestlegung erfolgt im Wintersemester zuvor und wird den Studierenden frühzeitig mitgeteilt.

Das Praktikum muss nicht zwingend in Frankreich absolviert werden; auch Praktikumsstellen in Belgien oder Luxemburg sind möglich. Entscheidend ist die Arbeit in französischer Sprache.

Viele Praktikumsgeber verlangen eine Convention mit der Heimatuniversität. Eine Vorlage dazu finden Sie unter praktikumsvereinbarung-franzoesisch.pdf. Ansprechpartner hierzu ist der Career Service der Uni Münster (Rechtliche Aspekte im Praktikum).

Das verpflichtende Praktikum kann durch die DFH mit einer Mobilitätsbeihilfe iHv. ca. 350€ gefördert werden. Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.