Promotion

Am Institut für Steuerrecht besteht die Möglichkeit einer Promotion, die durch Prof. Dr. Englisch oder einen der weiteren Professoren oder Privatdozenten am Institut betreut werden kann.

Gem. § 7 S. 2  PromO kann die Betreuung jedes habilitierte Mitglied und jede/jeder hauptamtlich tätige, pensionierte oder emeritierte Professorin/Professor der Fakultät übernehmen. Am Institut für Steuerrecht sind dies zurzeit: 

sowie die außerplanmäßigen Professoren

Sollten Sie die Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand nach der Promotionsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät erfüllen, so vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin mit dem jeweiligen Betreuer.


Voraussetzungen nach § 3 PromO:

  • juristisches Staatsexamen mindestens mit der Note „vollbefriedigend“,
  • Teilnahme an Lehrveranstaltungen über Grundlagenfächer der Rechtswissenschaften (§ 3 Absatz 2 Nr. 2 JAG) im Umfang von mindestens zehn Semesterwochenstunden,
  • Erfolgreiche Teilnahme an einem rechtswissenschaftlichen Seminar oder an einer rechtsgeschichtlichen Quellenexegese


Hinweis: Nach § 3 Abs. 4 PromO kann der Promotionsausschuss von dem Erfordernis der Note „vollbefriedigend“ nur absehen, wenn die Betreuerin/der Betreuer der Dissertation die Zulassung zum Promotionsverfahren wegen der besonderen Befähigung der Bewerberin/des Bewerbers zu wissenschaftlicher Arbeit für begründet hält und die Bewerberin/der Bewerber ein juristisches Staatsexamen mit der Note „befriedigend“ bestanden hat.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung, die hier als PDF verfügbar ist.

Daneben sollten die Bewerber in der Regel in Münster studiert haben. Externe Bewerber können aus Kapazitätsgründen nur in Ausnahmefällen angenommen werden. (Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihre „Heimatuniversität“.)

Das nach § 3 Abs. 2 PromO erforderliche rechtswissenschaftliche Seminar sollte zudem nach Möglichkeit bei dem jeweiligen Betreuer (bzw. bei Prof. Dr. Englisch) besucht worden sein. Die Teilnahme am Seminar kann jedoch auch nachgeholt werden, muss also nicht zwingend bereits während des Studiums erfolgt sein. (Eine Annahme als Doktorand kann jedoch erst nach erfolgreich absolviertem Seminar erfolgen).


Kontakt für Rückfragen:

Institut für Steuerrecht
Universitätsstraße 14-16
48143 Münster
Tel: 0251 83-22795
Fax: 0251 83-28386
E-Mail: steuerrecht@uni-muenster.de