Gutachten für Studierende und Absolventen im Schwerpunkt Steuerrecht
Für Studierende, Absolventen und Doktoranden besteht die Möglichkeit, ein Gutachten für LL.M.-Studiengänge, Stipendien o. ä. von Herrn Prof. Dr. Englisch anzufordern. Voraussetzung hierfür ist Interesse am Steuerrecht, das durch die Teilnahme an einem Seminar oder an anderen steuerrechtlichen Veranstaltungen dokumentiert ist. Ein entsprechender Leistungsnachweis muss vorgelegt werden.
Wenden Sie sich bei Bedarf bitte per E-Mail an Frau Katharina Thoma zu einer Terminvereinbarung. Einzureichen sind in jedem Fall ein tabellarischer Lebenslauf und die Nachweise aller Leistungen, die im Gutachten Erwähnung finden sollen, insbesondere: Abiturzeugnis, Zeugnis der ersten Staatsprüfung, Leistungsnachweise im Steuerrecht, Nachweise über Sprachkurse.