Am 06.05.2024 durften die Studierenden im Anschluss an die Vorlesung „Arbeitsrecht III – Betriebsverfassungsrecht“ bei Prof. Dr. Friederike Malorny mit Dr. Stefan Schmidt-Lauber und Colin Blumauer gleich zwei Praktiker im Rahmen der Reihe „Gelebtes Betriebsverfassungsrecht“ begrüßen.
Dr. Stefan Schmidt-Lauber und Colin Blumauer sind Anwälte bei Neuwerk, spezialisiert auf das individuelle und kollektive Arbeitsrecht.
Mit spannenden Anekdoten aus ihrer anwaltlichen Praxis machten sie das Thema Einigungsstelle und arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren sehr lebendig und boten den Studierenden anhand echter Fälle einen tiefergehenden Einblick in die anwaltliche Praxis.
Die Studierenden beschäftigten sich mit der Frage, wie Arbeitgeber/innen eine Neueinstellung trotz Verweigerung des Betriebsrates bewirken können und was für Möglichkeiten der Betriebsrat zur Durchsetzung seiner Mitbestimmungsrechte hat.
So konnte das zuvor theoretisch erarbeitete Wissen in der Vorlesung im Nachgang praktisch an den Fällen angewandt werden. Dabei hatten die Studierenden auch die Möglichkeit außerhalb des Betriebsverfassungsrechts allgemeine Fragen zu der Arbeit eines Anwaltes zu stellen. So betonten die Anwälte, dass der Beruf auch stark auf zwischenmenschlichen Fähigkeiten basiert.
Wir danken Dr. Stefan Schmidt-Lauber und Colin Blumauer ganz herzlich für diesen spannenden und praxisreichen Vortrag!