Am 29. April 2024 durften wir Dr. Magnus Bergmann im Anschluss an die Vorlesung Arbeitsrecht III begrüßen. Mit seinen Anekdoten aus der Praxis konnte er die Studierenden in den Bann ziehen.
Dr. Bergmann ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Münster. Er verfügt über ausgewiesene Expertise im Bereich des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts und berät überwiegend bei der Umsetzung von Änderungsprozessen in Konzernen, Unternehmen und Betrieben.

Als Anwalt, der überwiegend Betriebsräte berät, konnte Dr. Bergmann nahtlos an die Vorlesungsinhalte anknüpfen und kam mit den Studierenden schnell ins Gespräch. Es wurden spannende Einblicke zur betrieblichen Mitbestimmung rund um die Themen Code of Conduct, Arbeitszeit und Einführung von KI gegeben. Den Studierenden wurde die Gelegenheit gegeben, selbst über die Fälle zu diskutieren und Lösungsansätze zu finden. Auf diese Weise entstanden angeregte Diskussionen über die Abgrenzung des Arbeits- vom Ordnungsverhaltens. Auch ein Ausblick, was aufgrund der rasch zunehmenden Digitalisierung künftig auf Arbeitgeber und Betriebsräte zukommen könnte, wurde gewagt.

Wir danken Dr. Bergmann für seinen interessanten und abwechslungsreichen Einblick in die Arbeit eines Rechtsanwalts. So geht die Verzahnung von Ausbildung und Praxis!