Dr. Sebastian Naber studierte an der Bucerius Law School, sowie in Cambridge und Suzho/China, bevor er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Matthias Jacobs promovierte. Nach mehrjähriger Tätigkeit für Freshfields gründete er im Jahr 2016 gemeinsam mit sechs Partnern die Kanzlei NEUWERK.

Inhaltlich gab Dr. Naber Einblicke in das arbeitsgerichtliche Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz – aus studentischer Sicht ein nicht gerade klassisches Thema. Materiell-rechtlich ging es um den allgemeinen betriebsverfassungsrechtlichen Unterlassungsanspruch, der in Rechtsprechung und Literatur in seinen Einzelheiten hoch umstritten ist und zuvor Inhalt der Vorlesung war. Durch zwei Fälle aus seiner Beratungspraxis gestaltete Dr. Naber den Vortrag nicht nur informativ, sondern auch unterhaltsam und zeigte dabei, mit wie viel Begeisterung er sich seiner Arbeit widmet. Bei den geschilderten Konflikten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zeigte sich den Studierenden
erneut, dass die juristische Bewertung eines Sachverhalts und die täglicheZusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Eine Betriebspartnerschaft lässt sich nicht scheiden, wie eine Ehe!

Wir bedanken uns ganz herzlich bei Dr. Sebastian Naber für den tollen Vortrag und die Zeit!