Am 21.06.2022 besuchte Dr. Matthias Dumke die Vorlesung Arbeitsrecht III für einen weiteren Praktikereinblick in das Betriebsverfassungsrecht. Dr. Dumke ist Rechtsanwalt bei Schackow Rechtsanwälte und studierte Jura an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, wo er auch promovierte.

Dr. Dumke nahm für seinen Einblick Bezug auf das zuvor in der Vorlesung von Prof. Dr. Friederike Malorny behandelte Anhörungserfordernis des § 102 BetrVG. Anhand einer beispielhaften Betriebsratsanhörung zeigte er den Studierenden Fallstricke der Praxis auf und wie man mit diesen umgeht. Hierbei wies er insbesondere noch einmal auf die hohe Bedeutung der Anhörung hin, die in der Praxis ohne fachkundige Beratung häufig fehlerhaft ist.

Wir danken Dr. Dumke für seinen interessanten und abwechslungsreichen Einblick in die Praxis eines Rechtsanwalts. So geht die Verzahnung von Ausbildung und Praxis!