
Am 03.05.2022 konnte nach einwöchiger Unterbrechung die Reihe „Gelebtes Betriebsverfassungsrechte“ in die dritte Runde gehen. Dr. Magnus Bergmann präsentierte im Anschluss an die Vorlesung Arbeitsrecht III von Prof. Dr. Friederike Malorny Anekdoten aus seiner Arbeit als Rechtsanwalt.
Dr. Bergmann studierte in Münster und promovierte – bevor es ihn in das Arbeitsrecht verschlug – bei Prof. Dr. Hoeren an der WWU. Heute berät er in eigener Kanzlei vornehmlich Betriebsräte im kollektiven Arbeitsrecht. Daneben tritt er als Schlichter und Mediator auf.
Den inhaltlichen Schwerpunkt seines Vortrags legte er auf die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus § 87 BetrVG. Anhand des Beispiels einer grünen Welle im Straßenverkehr erklärte er die Notwendigkeit, im Arbeitsrecht regelmäßig sowohl die individualvertragliche als auch die kollektivrechtliche Situation zu berücksichtigen. Nur sofern eine Maßnahme auf beiden Ebenen rechtmäßig ist, kann sie auch tatsächlich durchgeführt werden. Dies zeigte er anschließend mittels verschiedener Beispielsfälle, in denen er als Vertreter des Betriebsrates tätig war.
Für die Studierenden war dies eine anschauliche Wiederholung des Vorlesungsstoffes, ebenso wie ein Ausblick auf die kommenden Einheiten. Wir danken Herrn Dr. Bergmann für den lebendigen Einblick in die berufliche Praxis des Betriebsverfassungsrecht.