Am 24. Mai 2022 erhielten die Studierenden im Anschluss an die Vorlesung „Arbeitsrecht III“ erneut einen Einblick in das „Gelebte Betriebsverfassungsrecht“. In der sechsten Runde der Vortragsreihe konnte der Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht, unter Leitung von Prof. Dr. Friederike Malorny, Heinz Pfeffer gewinnen.

Heinz Pfeffer war über 31 Jahren für die IG-Metall Rheine tätig und befindet sich seit Kurzem in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Seine Aufgaben in der IG Metall Rheine bestanden unter anderem in der Unterstützung und Beratung bereits bestehender und entstehender Betriebsräte.

Im Fokus des Vortrages stand vor allem das Szenario des entstehenden Betriebsrates. Hier gilt es besondere Vorsicht zu wahren, da die Arbeitgeber:innen die Entstehung eines Betriebsrates an ihrem Standort häufig mit negativen Gefühlen verbinden.

Die IG-Metall informiert die Arbeitnehmer:innen im ersten Schritt über die rechtlichen Bedingungen für die Entstehung eines Betriebsrates, die vor allem in der Betriebsratswahl liegt. Sodann müssen Freiwillige ausgemacht werden, die sich für einen Posten im Betriebsrat zur Wahl stellen. Wie Herr Pfeffer betonte, ist dieser Schritt – wie so häufig – leichter gesagt als getan. Viele Arbeitnehmer:innen scheuen die drohenden Konflikte – teilweise begleitet von Kündigungsängsten – mit der Arbeitgeber:in, die ein Posten im Betriebsrat mit sich bringen können.

Um derartige Konflikte im Vorfeld zu vermeiden, sollte das Thema „Entstehung eines neuen Betriebsrates“ vorsichtig an die Arbeitgeber:in herangeführt werden. Wichtig ist dabei, die Arbeitgeber:in nicht nur auf drohende Kosten, sondern vor allem auf die Vorteile eines Betriebsrates aufmerksam zu machen. Im letzten Schritt unterstützt die Gewerkschaft die Arbeitnehmer:innen bei der Einleitung und Umsetzung der Betriebsratswahl und steht diesen auch nach vollendeter Betriebsratswahl weiterhin als beratende Anlaufstelle zur Verfügung.

Wir danken Herrn Pfeffer für den lebendigen Einblick in die berufliche Praxis des Betriebsverfassungsrechts aus Blick eines Gewerkschafters!