Am 04.05.2022 begrüßte der Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht unter Leitung von Prof. Dr. Friederike Malorny erneut eine Vielzahl von Studierenden zu dem zweiten Vortrag des Sommersemesters aus der Reihe „Gastvorträge im Arbeitsrecht“. Als Dozent konnte Prof. Dr. Friedrich Meyer gewonnen werden, der aus Praktikersicht über den Dauerbrenner der arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträge in der Praxis sprach.
Prof. Dr. Meyer studierte in Münster und Heidelberg und verfasste anschließend seine mit dem Harry-Westermann-Preis ausgezeichnete Promotion an der WWU unter Betreuung von Prof. Dr. Schlüter. Seit 2006 ist er in Paderborn in eigener Praxis unter „Meyer Arbeitsrecht“ tätig.
In seinem Vortrag stellte er anschließend zunächst die Gründe vor, die für den Abschluss eines Aufhebungsvertrags sprechen, und grenzte diesen für die Studierenden noch einmal von weiteren Beendigungstatbeständen ab. Anschließend wurden anhand eines Mustervertrages die typischen Regelungsgegenstände und Fallstricke in der Gestaltung des Aufhebungsvertragsvertrags besprochen. Der Vortrag endete mit der Frage, wie sich die Parteien von einem geschlossenen Aufhebungsvertrag lösen können. Ein besonderer Schwerpunkt lag hierbei auf dem „Gebot fairen Verhandelns“ im Blicklicht einer aktuellen Entscheidung des BAG, in der Prof. Dr. Meyer Parteivertreter war.
Abschließend konnten alle Teilnehmenden in ungezwungener Atmosphäre bei Brezel &Wein den Vortrag Revue passieren und den Abend ausklingen lassen.