Anfertigung von Prüfungsleistungen

·         Es gibt verschiedene Prüfungsformen aber meist werden am Ende des Semesters Klausuren angefertigt. Für die Bearbeitung gelten spezielle Regeln:

o   das Klausurdeckblatt und das Prüfungspapier werden vom Prüfungsamt gestellt

o   ein Lichtbildausweis (Studierendenausweis) wird zur Identifikation benötigt

o   die Gesetzestexte, die die/der Lehrende für die Klausur zugelassen hat, dürfen keinerlei Anmerkungen, Unterstreichungen, Markierungen oder Normverweise enthalten - diese können als Täuschungsversuch gewertet werden

o   Hilfsmittel, vor allem Handys, Smartphones, iPads, Smartwatches oder sonstige elektronische Geräte, sind verboten und müssen an einem zentralen Ort im Klausurraum deponiert werden - ansonsten kann dies als Täuschungsversuch gewertet werden.

o   Die Verwendung von Namens-/Matrikelnummer-Stempeln ist verboten.

·         Weitere Informationen zu den Klausuren stellt das Prüfungsamt zur Verfügung.

 

Altklausuren

Zur Vorbereitung auf Klausuren und Hausarbeiten bietet die Fachschaft kostenlos eine Sammlung von Altklausuren an.

An-/Abmeldefristen (Für was muss ich mich überhaupt anmelden?)

·         Zum Besuch einer Vorlesung ist keine vorherige Anmeldung nötig/möglich.

·         Alle Vorlesungen sind im Vorlesungsverzeichnis der Universität Münster einsehbar. Welche Vorlesungen/Prüfungen für welches Semester vorgesehen sind, findest du im Studienverlaufsplan. Für den Schwerpunkt gibt es eine separate Übersicht.

 

·         Für die Seminare ist eine Bewerbung erforderlich. Nähere Informationen stellt das Prüfungsamt jedes Semester zur Verfügung.

 

·         Für jede Klausur und Hausarbeit ist eine separate Anmeldung über WiLMa DREI erforderlich. Für den Zugriff auf das System muss eine VPN-Verbindung hergestellt werden.

 

·         Die Frist für die An- und Abmeldung endet am Montag zwei Wochen vor der Klausur. Die genauen Fristen und Informationen zu Prüfungen teilt das Prüfungsamt mit.

 

WICHTIG: Meldet man sich nicht rechtzeitig ab und/oder erscheint unentschuldigt nicht zur Klausur, wird die Klausur mit ungenügend 0 Punkte bewertet. Das wird in die Leistungsübersicht eingetragen und kann nicht entfernt werden.

Bei akuter Krankheit am Prüfungstermin oder außergewöhnlichen, ähnlich gewichtigen Gründen kannst du von der Prüfung zurücktreten, wenn du dich sofort darum kümmerst. Nähere Informationen findest du auf der Website des Prüfungsamts.

Einsicht in korrigierte Prüfungen

Korrigiert Prüfungen können für sechs Monate über das Prüfungsarbeitenportal abgerufen werden. Auch hier ist eine VPN-Verbindung erforderlich.

Eine vollständige Leistungsübersicht findest du in WilLMa DREI unter dem Punkt „Leistungsübersicht“.

Remonstration

Wurden bei der Korrektur einer Klausur Fehler gemacht, können diese im Wege der Remonstration beseitigt werden.

Die genauen Rahmenbedingungen (Fristen, Format, etc.) legt der Lehrstuhl der prüfenden Person fest.

Mehr als vier Wochen Zeit ist allerdings selten.

Studieren mit Behinderung

Der Universität Münster ist daran gelegen an alle Studierenden die gleichen Anforderungen zu stellen, ihnen aber auch die gleichen Chancen zu deren Bewältigung einzuräumen. Für Prüfungen kann daher ein individuell abgestimmter Nachteilsausgleich beantragt werden.