Anerkennung von Prüfungsleistungen

·         Die Prüfung der Anerkennung von Prüfungsleistungen erfolgt nach der Immatrikulation. Die Prüfungsleistungen müssen im Studierendensekretariat und im Prüfungsamt/SIZ vorgelegt werden.

·         Eine bestandene Zwischenprüfung wird pauschal angerechnet.

·         Die Anerkennung anderer Leistungen als der Zwischenprüfung muss im Einzelfall geprüft werden. Ausschlaggebend ist ob die Veranstaltung im Wesentlichen dieselben Kompetenzen vermittelt, wie eine vergleichbare Veranstaltung an der Universität Münster. Um diese Prüfung zu ermöglichen, benötigt die zuständige Stelle ein Transkript (Leistungsübersicht) und eine Kursbeschreibung per Mail von der individuellen Universitätsmailadresse (Nutzerkennung@uni-muenster.de).

·         Für Wechsler nach der Zwischenprüfung ohne den Schwerpunkt ist das Studieninformationszentrum („SIZ“) zuständig.

·         Für Wechsler nach dem Schwerpunkt ist das Prüfungsamt zuständig.