Das Jurastudium ist in drei Phasen aufgeteilt, das Grundstudium mit dem Ziel Zwischenprüfung (3.-4. Semester), den Schwerpunkt (5.-6. Semester) und das Repetitorium inklusive Examen (7.-9. Semester).
Das Jurastudium ist in drei Phasen aufgeteilt, das Grundstudium mit dem Ziel Zwischenprüfung (3.-4. Semester), den Schwerpunkt (5.-6. Semester) und das Repetitorium inklusive Examen (7.-9. Semester).
Im Grundstudium erwirbst du erste juristische Fähigkeiten und beantwortest für dich Fragen wie: „Was ist der Gutachtenstil?/Was sind die Unterschiede der großen Rechtsgebiete?/Was ist Recht überhaupt?“.
Zum Erwerb dieser Kenntnisse beschäftigst du dich zunächst mit dem öffentlichen Recht, sowie dem Zivil- und Strafrecht. Zusätzlich darfst du aus mehreren Grundlagenfächern je ein beliebiges historisches und ein gesellschaftliches auswählen. Diese reichen von Kriminologie über Rechtssoziologie und Rechtsgeschichte bis zur Rechtsphilosophie.
Welche Vorlesungen/Prüfungen für welches Semester vorgesehen sind, findest du im Studienverlaufsplan.
Weiter werden im Grundstudium während der vorlesungsfreien Zeit zwei Hausarbeiten aus den drei großen Rechtsgebieten angefertigt. Hierbei werden mit wissenschaftlicher Quellenarbeit große Gutachten angefertigt.
Die „Handreichung zur Abfassung einer rechtswissenschaftlichen Arbeit“ von Prof. Dr. Wittreck bietet dabei eine erste Orientierung. Ausschlaggebend sind aber immer die Vorgaben des Lehrstuhls!
Die Zwischenprüfung besteht abschließend aus je einer dreistündigen Klausur in jedem der drei großen Rechtsgebiete.
Im Schwerpunkt individualisiert sich das Studium weiter. Ob du den Schwerpunkt auswählst, der dich schon immer interessiert hat oder etwas völlig neues ausprobierst, ist völlig dir überlassen.
Der Höhepunkt des Schwerpunkts ist das Seminar. Zu einem Oberthema erstellen alle Teilnehmenden eine eigene Forschungsarbeit zu ihrem eigenen Unterthema. Diese wird anschließend im Seminar vorgestellt.
Wichtig: Die Anmeldung zu den Seminaren erfolgt immer im vorherigen Semester! Die Auswahl muss daher frühzeitig erfolgen.
Das Repetitorium ist die Vorbereitung auf das Examen. Hier wird der gesamte examensrelevante Stoff wiederholt und gegebenenfalls aufgearbeitet. Ob das an der Universität oder bei einem privaten Repetitor passiert, ist nicht vorgeschrieben.
Das erste Staatsexamen schließt die universitäre Ausbildung ab. In sechs Klausuren und einer mündlichen Prüfung wird das erworbene Wissen geprüft. Nach dem Bestehen ist man berechtigt den Titel „Jurist“ zu führen und sich im Referendariat auf das zweite Staatsexamen vorzubereiten.