Insgesamt müssen für das Examen folgende Leistungen erbracht worden sein:
o Strafrecht I und II
o Drei Hausarbeiten in den drei Rechtsgebieten (Zivil-, Straf-, Öffentliches Recht)
o Eine Zusatzhausarbeit
o Zwei Grundlagenfächer (eins historisch, eins gesellschaftlich)
o Zwischenprüfungsklausuren Gesetzliche Schuldverhältnisse/Sachenrecht und Strafrecht III
o Fremdsprachennachweis
o Schwerpunkt (kann im Modul R4 während des Bachelors abgelegt werden); eine Anerkennung wird mit dem Bestehen der Zwischenprüfung möglich.
o 12 Wochen Praktika: Verpflichtend ist dabei jeweils ein Praktikum in der Rechtspflege (Kanzlei, Gericht, etc.) und eines in der Verwaltung (Stadtverwaltung, etc.). Entscheidend ist die Betreuung durch einen Volljuristen (bestandenes 2. Staatsexamen).Die Praktika können zweimal sechswöchig oder dreimal vierwöchig stattfinden.
Wichtig: Für einige Stellen muss man sich über ein Jahr im Voraus bewerben.